Die Plastische Chirurgie ist ein Teilgebiet der Chirurgie, das sich mit formverändernden oder wiederherstellenden Eingriffen an Organen, Gewebeteilen oder der Hautoberfläche befasst. Diese Eingriffe können sowohl aus funktionellen oder rein ästhetischen Gründen durchgeführt werden und zielen darauf ab, die Körperform oder gestörte Körperfunktionen zu verbessern oder wiederherzustellen.

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Was ist Plastische Chirurgie?

Das Wort „Schönheitschirurgie“ ist jedem Laien geläufig. Dagegen besteht weitgehende Unkenntnis über die Begriffe:

  • ästhetische Chirurgie
  • plastische Chirurgie
  • ästhetisch-plastische Chirurgie und
  • kosmetische Chirurgie.

Verständlich werden diese Bezeichnungen beim Vergleich ihres griechischen Ursprungs mit den heutigen Inhalten.

Ästhetisch: (griechisch= aisthetikos): „Wahrnehmbar“. Bereits im Altertum gleichbedeutend mit „sinnfällig schön“. Heute: die Ästhetik betreffend, schön, ausgewogen, geschmackvoll, ansprechend.

Plastisch: (griechisch=plastikos): „zum Bilden, Formen, Gestalten gehörig“. Heute: bildend, formend, gestaltend.

Kosmetisch: (griechisch=kosmetikos): „Zum Schmücken, zum Putzen gehörig, die Putzkunst betreffend. Heute: die Körper- und Schönheitspflege betreffend.

Die Ästhetik wurde schon in der klassischen Antike als die Lehre vom „wahrnehmbar Schönen“ verstanden und die Empfindung für Schönheit mit Hilfe der Vernunft in ein geistiges Weltbild eingeordnet. Eine enge Verflechtung von darstellender Kunst, Mathematik und Medizin resultierte im 5. und 6. Jahrhundert aus der Tatsache, dass die Griechen an ihrer eigenen Wohlgestalt ihr Schönheitsideal entdeckten. Dieser Akt des Wahrnehmens begründete die Ästhetik. Schönheit wurde in verlässliche Formeln, Zahlen und Maße gebracht und zur antiken Proportionslehre der menschlichen Gestalt entwickelt. Diese war der Wegbereiter der antiken Anatomielehre. Die Anatomie musste vom Bildhauer erst darstellbar gemacht werden, bevor sie der Medizin von Nutzen sein konnte. Sie musste jeweils durch die Hand des bildenden Künstlers gegangen sein, bevor sie der Arzt zu seiner wissenschaftlichen Grundlage ausbauen konnte. Die antike Schönheitslehre definierte die Forderung nach Harmonie und Ästhetik folgendermaßen:
Vollkommende Schönheit baut sich auf vollkommender Gesundheit und auf der vollkommenden Ausbildung aller Anlagen auf, die die Natur in den menschlichen Organismus gelegt hat.

Der neuzeitliche Begriff „Ästhetik“ wurde 1773 von Baumgarten begründet, der die Ästhetik als die „Lehre von den Gesetzen des guten Geschmacks, der Kunst und des Schönen“ definierte.

Die Bedeutung der Worte „Plastik“ bzw. „plastisch“ wird häufig missverstanden. Im medizinischen Sprachgebrauch beinhalten beide Begriffe den Vorgang des Bildens und Formens, d.h. wir wollen damit Operationsverfahren zum Ausdruck bringen, die bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Auf keinen Fall meinen wir damit die Anwendung von „Plastik“ im Sinne von „Kunststoff“. Wir setzen keine Plastik ein, sondern wir führen eine Plastik durch. Unbeschadet dessen kennt die plastische Chirurgie verschiedene plastische Kunststoffimplantate, die aber mit der Bezeichnung des Faches nichts zu tun haben.

Die Klarstellung dieser Zusammenhänge ist doch für das richtige Sprachverständnis zwischen Patient und Arzt von Bedeutung. Die ästhetisch-plastische Chirurgie bedient sich also in ihrer Namensgebung der antiken Bedeutung des „Wahrnehmens von Schönheit“ und des „Formens“, vergleichbar mit der Tätigkeit des Bildhauers.

Doch während dem Künstler nur die Gestaltung einer statischen Skulptur (Plastik) möglich ist, soll der Chirurg mit seinen operativen Mitteln die Gesetzmäßigkeiten der Ästhetik menschlicher Schönheit herstellen. Unvollendet ist allerdings das fachmännischste Korrekturergebnis, wenn die ästhetischplastische Chirurgie nicht auch die Grundwerte der Heilkunst beachtet, nämlich die Übereinstimmung von körperlicher und psychischer Harmonie (Gesundheit). Ohnehin wird es dem ästhetisch-plastischen Chirurgen nur selten möglich sein, wenn überhaupt, Schönheit zu schaffen. Jeder Mensch hat sein eigenes ästhetisches Empfinden von Schönheit, welches er in unterschiedlichem Maße anlehnt an die normativen Schönheitsideale der Gesellschaft. Daher darf von der ästhetisch-plastischen Chirurgie kein Diktat von Idealmaßen und -formen ausgehen. Die eigene ästhetische Reflexion des Patienten als Individuum auf sich selbst bestimmt den Auftrag an den plastischen Chirurgen. Vor dem Eingriff hören wir regelmäßig als Begründung für den Operationswunsch: „Ich kann mich selber nicht mehr sehen“: Um diesen Zustand seelisch-körperlicher Disharmonie zu überwinden reicht es nicht aus, durch einen technisch perfekten Eingriff ein dem Zeitgeist entsprechend schönes Organ zu formen. Erfolgreich ist eine Korrektur nur dann, wenn der Patient befähigt wird, sich so zu akzeptieren, wie er sich selbst sieht. Dies kann wohl nur erreicht werden, wenn die ästhetischen Erwägungen des Chirurgen mit den Erwartungen des Patienten und den Reaktionen der Umgebung auf die Korrektur übereinstimmen.

Bisher haben wir den Begriff „kosmetische Chirurgie“ bewusst nicht in gleicher Weise benutzt wie die Formulierung „ästhetisch-plastische Chirurgie“. Kosmetisch ist die Kunst des Schmückens, der Körper- und der Schönheitspflege. Dieser Begriff ist auch definitionsgemäß von einer Berufsgruppe belegt, die nicht der Heilkunde angehört. Obwohl die Aufgaben der Kosmetik wie der ästhetisch-plastischen Chirurgie der Herstellung von Schönheit dienen, sind doch die Methoden der plakativen äußeren Kosmetik ungleich einfacher als die der Chirurgie. Diese inhaltliche Differenzierung sollte auch im richtigen Sprachgebrauch zum Ausdruck kommen.

Weltweit hat sich – auch in wissenschaftlichen Gesellschaften – der Begriff „ästhetisch-plastische Chirurgie" durchgesetzt. In Deutschland sind die Fachärzte für Plastische Chirurgie, die sich überwiegend mit ästhetisch-plastischer Chirurgie beschäftigen, in der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) zusammengeschlossen. Weltweit vertritt die VDÄPC die Interessen des Fachgebietes in der Internationalen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie. In Österreich ist es die Gesellschaft für Plastisch Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie und in der Schweiz die SGPAeRC.

Arztsuche in der plastischen Chirurgie

Der Patient bedarf bei der Arztsuche dringend objektiver Standards, um Qualität einer Behandlung und Qualifikation des behandelnden Arztes ausreichend beurteilen zu können. Von entscheidender Bedeutung ist sicherlich die Ausbildung des behandelnden Arztes. Doch Vorsicht, auch hier lauern Fallen. Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit dem Zusatz Plastische Operationen ist sicherlich hervorragend qualifiziert, im Gesichtsbereich kosmetische Eingriffe durchzuführen, doch wie sieht es mit Liposuktion oder Eingriffen an der weiblichen Brust aus? Der Facharzt für Gynäkologie mit Zusatz Plastische Operationen hat sicherlich Erfahrungen im Bereich Mammaplastik, aber ist er in der Lage, einen otoplastischen Eingriff „state of the art“ durchzuführen?

Die Mitgliedschaft in einer ärztlichen Fachvereinigung oder Fachgesellschaft kann ebenfalls ein Indiz für die Qualifikation eines Arztes sein, denn Fachgesellschaften verfolgen in der Regel das Ziel, die Wissenschaft ihres Faches zu fördern. Doch sind Fachgesellschaften auch dazu da, die Interessen der in ihr vertretenen Berufsgruppen zu vertreten, und Interessen von Berufsgruppen sind oft auch wirtschaftlicher Natur. Ja, es lässt sich der Verdacht nicht ausräumen, dass manche Gesellschaften ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen ins Leben gerufen wurden.

Aufklärungs- und Beratungsgespräch

Gerade das Aufklärungs- und Beratungsgespräch kann dem Patienten viel über die Qualifikation des Arztes sagen, ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätsüberprüfung. Ein ausführliches Gespräch mit vielen Fragen und vielen Antworten kann das Vertrauen zwischen Arzt und Patient entscheidend fördern und zum Erreichen des Therapiezieles beitragen. Der Patient hat ein Recht auf eine umfassende Aufklärung, und kein seriöser Arzt wird seinem Patienten die Beantwortung einer ernsthaften Frage verweigern.

Der Patient sollte sich nicht scheuen, konkrete Frage zu stellen.

  • Welche Art der Ausbildung hat der Arzt genossen?
  • Ist er Facharzt für Plastische Chirurgie, ist er Gynäkologe mit Zusatz Plastische Operationen?
  • Welche Erfahrungen hat er?
  • Wie oft hat er den in Frage kommenden Eingriff schon mit welchem Erfolg gemacht?
  • Pflegt er sich regelmäßig weiter zu bilden?
  • In welcher Fachgesellschaft ist er Mitglied?
  • Ist er bereit, Patienten als Referenz zu benennen, die er behandelt und die er behandelt hat?
  • Wie führt er ein Gespräch? Benutzt er eine klare Sprache, die auch der Patient versteht oder verkleistert er seine Ausführungen durch Fachchinesisch?
  • Spricht er von seinen eigenen Leistungen oder macht er Kollegen schlecht?
  • Hat er Geduld oder drängt er zu einem Operationstermin?

Auch sollte man nicht versäumen, nach dem Preis zu fragen. Dabei sind bei zu teuren und zu billigen Angeboten Vorsicht und weiteres Nachfragen erforderlich.

Auf ein solches Beratungsgespräch indes sollte sich der Patient vorbereiten. Unumgänglich ist eine persönliche Bestandsaufnahme. Das Aussehen welchen Körperteils stört mich an mir? Bringt ein zu kleiner Busen wirklich Identitätsprobleme, die zur Krankheit werden können, oder stört es nur deshalb, weil der Lebensgefährte in der letzte Zeit sich verstärkt nach Frauen mit größeren Oberweiten umdreht? Belasten die Falten im Gesicht wirklich so, dass eine dauerhafte Einschränkung der Lebensqualität zu fürchten ist, oder ist man nur einem Modetrend aufgesessen und hat gar prinzipiell Schwierigkeiten, sein Alter zu akzeptieren. Kann man sicher sein, dass mit dem erfolgreichen Eingriff das Problem beseitigt sein wird? Hat man die Konsequenzen bedacht? Ein Facelifting lässt zwar jünger aussehen, macht aber nicht jünger, und es ist unter Umständen nicht leicht, als hunderttausendster Klon von Michael Jackson aufzutreten. Dies alles sind Dinge, die im Beratungsgespräch mit dem Arzt besprochen werden müssen. Kein seriöser Arzt wird eine Brustvergrößerung durchführen, wenn für den Wunsch ausschließlich die Drohung des Mannes verantwortlich ist, die Frau zu verlassen. Gleiches gilt umgekehrt für den Wunsch nach einer Penisvergrößerung.

Zudem ist es unabdingbar, der Diagnose und dem Urteil des behandelnden Arztes Vertrauen entgegen zu bringen. Es sieht unter Umständen, dass mit der Korrektur hängender Lidfalten mehr zu erreichen ist als mit dem gewünschten Facelifting zur Glättung vorhandener Falten. Er hat dank seiner beruflichen Erfahrung ein Gefühl für Proportionen, das auch nicht durch persönliche Anteilnahme getrübt wird. Er wird einem zierlichen, grazilen Persönchen nicht zu einem Dolly-Buster-Busen verhelfen, auch wenn sie es wünscht. Gerade im sensiblen Bereich der Plastischen Chirurgie, insbesondere im Bereich der Plastisch-Ästhetischen Chirurgie ist es wichtig, zwischen Wünschbarem, Machbarem und Sinnvollem zu unterscheiden. Ein guter, verantwortungsvoller Plastischer Chirurg wird diesem Problem immer Rechnung tragen, ihm kann sich der Patient getrost anvertrauen, denn nur so können Therapieziele dauerhaft erreicht werden. Ob er den Eingriff in einem öffentlichen Krankenhaus, einer Privatklinik oder einer Praxis durchführen lässt, hängt von persönlichen Präferenzen und vor allem vom Geldbeutel ab. Für den Erfolg ist es nicht entscheidend.

Die Untersuchung beim ersten Beratungsgespräch

In einem Punkt unterscheidet sich der Besuch beim ästhetisch-plastischen Chirurgen nicht von der Konsultation eines jeden anderen Arztes. Bevor der Arzt mit Ihnen einen operativen Eingriff erörtern kann, wird er eine umfassende allgemeine Anamnese (Vorgeschichte ihrer Vorerkrankungen) erheben. Sodann den objektiven Befund der ihrem Korrekturwunsch zugrunde liegenden Deformität feststellen und erst danach in die Erörterung der geeigneten operativen Möglichkeiten eintreten. Eine optimale Behandlung ist nur gewährleistet, wenn dem Arzt alle für den Operationserfolg notwendigen Umstände vor dem Eingriff bekannt sind. Hierzu ist in der Regel das persönliche Gespräch beim Arzt unabdingbar, denn nur so kann er sich von dem individuellen Befund, vom einzuschlagenden Operationsverfahren und den Erfolgsaussichten ein Bild machen. Um entsprechende Voruntersuchungen veranlassen zu können, sollte das Beratungsgespräch einen gewissen Zeitraum vor dem geplanten Eingriff stattfinden.

Häufig bekommen wir Anfragen zu bestimmten Operationen und wissen nichts weiter über den anfragenden Patienten als seinen Namen und seine Adresse. Zu individuell sind aber die Erfordernisse, als dass man erschöpfend aufgrund einer schriftlichen Anfrage alle Dinge erörtern kann, die zu berücksichtigen sind. Leider wird durch das Angebot mancher Einrichtungen, die katalogartig aufgemachte Informationen auf Anfrage zusenden, der Eindruck vermittelt, dass jede Operation gleichartig ablaufe und auch das gleiche Ausmaß an Vorbereitung, Risiko, Operationsumfang und Nachbehandlung erfordere. Am Beispiel der Fettabsaugung möchte ich klarmachen, dass Fernberatungen nur unzulängliche Voraussetzungen für einen geplanten Eingriff erfüllen. Die Fettabsaugung ist z.B. ein Eingriff, der in der Regel nur bei bestimmten konstitutionell bedingten Fettansammlungen, nicht aber bei ernährungsbedingtem Übergewicht als sinnvolle und erfolgversprechende Operation in Frage kommt. Sitz der Fettansammlung, Hautbeschaffenheit und Alter des Patienten sind entscheidende Faktoren für Erfolg oder Misserfolg. So wird man eine übergewichtige Mitvierzigerin mit generalisierten Figurproblemen ganz anders beraten müssen als eine Zwanzigjährige, bei der die Fettabsaugung einer typischen ‚Reithose’ durchzuführen wäre. Ist im ersten Fall zunächst eine diätetische Vorbehandlung unerlässlich, so kann im zweiten Fall in der Regel von einer idealen Kandidatin für die Fettabsaugung ausgegangen werden.

Erscheint Ihnen die gesamte Konzeption der Praxis/Klinik nicht leistungsfähig genug, eine hochwertige operative Behandlung und zuverlässige Nachbehandlung sicherzustellen, dann sollten Sie unbedingt weitere Termine mit Fachärzten vereinbaren. Besonders in kommerziell geführten Institutionen ist eine qualifizierte Nachbehandlung fraglich, so dass im Falle von Komplikationen der Patient verlassen dasteht. Dasselbe gilt für größere Eingriffe, die unter Missachtung notwendiger Sicherheitsstandards ambulant durchgeführt werden.

Schon bei der Auswahl des Chirurgen sollten Sie diese Überlegungen anstellen und dabei bedenken, dass manchmal ursprünglich ambulant vorgesehene Operationen wegen Komplikationen eventuell stationär durchgeführt werden müssen. Steht dem Arzt Ihrer Wahl dann auch tatsächlich eine Klinik zur Verfügung, wenn eine solche unvorhergesehene Situation eintritt?

Eine weitere Voraussetzung für das erreichen des gewünschten Operationserfolges stellt die sachgerechte Nachbehandlung dar. Nicht nur die unmittelbaren Operationserfolge wie Wundheilung, rechtzeitige Entfernung der Fäden und das Tragen von speziellen Verbänden sind für den Operationserfolg wesentlich und müssen kontrolliert werden. Auch die psychologische Führung des Patienten ist vor allen dann von Bedeutung, wenn das endgültige Operationsergebnis erst Wochen oder Monate nach dem Eingriff zu erwarten ist. Daher sind regelmäßige Kontrollen und eine psychologisch einfühlsame Nachbehandlung Voraussetzung für das Erreichen des angestrebten Operationszieles. Verständlicherweise ist dies am besten gewährleistet, wenn keine allzu große räumliche Distanz zwischen dem Wohnort des Patienten und dem Behandlungsort liegt. Bei weiter entfernt wohnenden Patienten sollte der behandelte Arzt Kontakt zu Kollegen haben, die eine fachgerechte und unvoreingenommene Nachbehandlung im Sinne des behandelten Arztes übernehmen können. Nachdem Sie nun mit den entsprechenden Hinweisen versehen eine oder auch mehrere Adressen von ästhetisch-plastischen Chirurgen herausgefunden haben, geht das Unternehmen "Schönheitsoperation" in die zweite Phase. Das persönliche Kennlernen des Arztes und seiner Praxis/Klinik wird bereits beim ersten Beratungsgespräch im wesentlichen darüber entscheiden, ob das erforderliche Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Arzt aufgebaut werden kann.

Narbenbildung

Die meisten ästhetisch-plastischen Eingriffe gehen mit äußeren Schnittführungen einher, die mit späteren Narben unterschiedlichen Ausmaßes verbunden sind. Bei der Untersuchung und Beratung wird der Arzt daher Narben von früheren Operationen oder Verletzungen auf ihre Qualität hin untersuchen und Ihnen erläutern, ob Ihre individuelle Narbenbildung dem angestrebten Operationsergebnis nicht im Wege steht. Denn nicht allein die Operations- und Nahttechnik des Arztes bestimmen das Aussehen der Narben, sondern in einem gewissen Umfang auch die individuelle Narbenbildung.

Fragen Sie ruhig, ob eine Voraussage zur Narbenbildung möglich ist. Nicht immer wird Ihnen der Arzt darauf eine schlüssige Antwort geben können. Vor allem wird dies schwierig sein, wenn Sie keinerlei Narben haben, die dem Arzt eine Beurteilung Ihrer individuellen Situation ermöglichen. Andererseits stehen heute so hervorragende Operations- und Nahttechniken zur Verfügung, dass eine nicht optimale Narbenbildung nur selten ein echtes Hindernis für eine Operation und ein adäquates Operationsergebnis ist. Auch die Möglichkeiten der Narbennachbehandlung sind verbessert worden. Insofern sollen Narben bei der Entscheidung für einen ästhetischen Eingriff nicht überbewertet werden. Bei den meisten Operationen ist es auch möglich, die Operationsnarben so zu legen, dass sie fast unsichtbar in den natürlichen Hautfalten versteckt sind.

Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Narben nach sachgemäßen Operationen nur in den ersten Wochen eine Rolle spielen und später völlig vergessen oder zumindest toleriert werden, wenn das übrige Korrekturergebnis den Erwartungen entspricht.

Stationäre oder ambulante Behandlung?

Wie jede andere chirurgische Disziplin kennt auch die ästhetisch-plastische Chirurgie kleine ambulant durchführbare Operationen und größere Eingriffe, die einen stationären Aufenthalt notwendig machen. Dazwischen liegen Operationen, die unter bestimmten Voraussetzungen ambulant oder stationär erfolgen können. Dabei ist die Entscheidung nicht allein abhängig von der absoluten Art des Eingriffes, sondern die speziellen Umstände sind zu berücksichtigen. Arzt und Patient müssen gemeinsam überlegen, ob nach Art des geplanten Eingriffes die Voraussetzungen für eine ambulante Durchführung gegeben sind. Hierzu gehören Alter des Patienten, sein allgemeiner Gesundheitszustand, eventuelle besondere Risikofaktoren. Die räumliche Distanz zum Behandlungsort und die Möglichkeiten der Betreuung durch Verwandte oder Freunde. Natürlich liegt es im Interesse eines selbstzahlenden und daher auch den Krankenhausaufenthalt einkalkulierenden Patienten, möglichst gar nicht oder nur sehr kurz in der Klinik verweilen zu müssen. Unter diesem Gesichtspunkt werden von manchen Institutionen auch größere Eingriffe als ambulante Operationen propagiert und dabei Sicherheitsrisiken in der unmittelbaren postoperativen Phase in Kauf genommen. Man kann aber die Augen nicht verschließen vor den Risiken, die eine ambulante Behandlung mit sich bringen kann. In den ersten 3-4 Tagen nach jedem größeren Eingriff sind Nachblutungen mit den daraus resultierenden Folgen möglich.

Andererseits gibt es nur ganz selten Situationen in der ästhetisch-plastischen Chirurgie, die einen wirklich längeren Klinikaufenthalt erfordern. Nach unserer Erfahrung müssen auch Patienten nach größeren Eingriffen in der Regel nicht länger als 5-6 Tage stationär betreut werden. Generell kann man sagen, dass soviel wie möglich ambulant und soviel wie nötig stationär operiert werden sollte.

Narkoseverfahren in der plastischen Chirurgie

Auch die Entscheidung für das richtige Betäubungsverfahren wird vom Operateur, eventuell zusammen mit dem Narkosefacharzt, unter Würdigung aller Umstände getroffen. Kleinere Eingriffe der Körperoberfläche können bei Jugendlichen und Erwachsenen problemlos in örtlicher Betäubung vorgenommen werden, während bei Kindern auch kleinere Operationen eine Vollnarkose erfordern. So wird die Ohrmuschelkorrektur bis zum 12. Lebensjahr in Narkose durchgeführt, danach überlassen wir dem Patienten selbst die Wahl des Betäubungsverfahren. Bei ängstlichen erwachsenen Patienten hat sich besonders eine Kombination von Dämmerschlaf und örtlicher Betäubung bewährt. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass der Dämmerschlaf angstlösend ist, wodurch Kreislaufprobleme wie etwa bei reiner örtlicher Betäubung seltener sind. Das Einspritzen des Gewebes mit dem örtlichen Betäubungsmittel wird im Dämmerschlaf nicht mehr als schmerzhaft empfunden.

Auch wird die Dauer des Eingriffes nicht mehr wahrgenommen und der Patient wacht am Ende der Operation wie aus einem normalen Schlaf auf.

Allerdings kann dieser Schlafzustand nicht über mehrere Stunden aufrechterhalten werden, so dass schon aus diesem Grunde nicht alle Eingriffe der ästhetisch-plastischen Chirurgie für dieses Verfahren geeignet sind. Die Gesamtumstände des Behandlungsfalles müssen im einzelnen berücksichtigt werden, um das beste Betäubungsverfahren auszuwählen.

Je nach Art und Umfang des Eingriffes, des Betäubungsverfahrens und entsprechend dem individuellen Gesundheitszustand des Patienten werden vor der Operation medizinisch notwendige Voruntersuchungen veranlasst. Labortests, EKG und gegebenenfalls Röntgenaufnahmen können entweder von den Hausärzten oder in der Praxis/Klinik des ästhetisch-plastischen Chirurgen bzw. seines Narkosefacharztes durchgeführt werden. Eine sorgfältige Voruntersuchung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes dient der Erkennung und Eingrenzung möglicher Operationsrisiken.

Facharzt für plastische Chirurgie

Wer ist Facharzt für Plastische Chirurgie?

In Deutschland wird die Aus- und Weiterbildung, die Prüfung und Anerkennung sowie die Überwachung der Berufsausübung von Fachärzten auf das genaueste durch die Bundes- bzw. Landesärztekammern geregelt. Diese Facharztordnung ist mit den europäischen Richtlinien abgestimmt mit wechselseitiger Anerkennung. Facharzt für Plastische Chirurgie ist die einzige autorisierte Bezeichnung für einen Spezialisten auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie. Bezeichnungen wie Facharzt für Ästhetische Chirurgie, Ästhetischer oder Schönheitschirurg sind illegal, ungeprüft und unkontrolliert, selbsternannt und eine Irreführung der Patienten.

Wie wird man Facharzt für Plastische Chirurgie?

Es ist ein langer und mühevoller Weg. Nach bestandenem Staatsexamen ist eine mindestens 6-jährige Facharztweiterbildung an einer von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsinstitution mit einem dafür qualifizierten und offiziell befugten Facharzt erforderlich. In genau geregelten Abschnitten im stationären klinischen, im ambulanten und intensivmedizinischen Bereich lernt der zukünftige Facharzt / Fachärztin die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Behandlung angeborener Fehlbildungen, frischer und veralteter Verletzungen, großer Weichteildefekte, Tumoren meist der Körperoberfläche, schwerwiegender Erkrankungen und Verletzungen der Hand, akuter Verbrennungen und deren Folgen sowie störender Körperformen und Alterserscheinungen.

Gerade die Ästhetische oder sogenannte Schönheitschirurgie bildet einen integralen Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie einschließlich der dabei so wichtigen psychosozialen Aspekte. Während der Weiterbildungszeit erlernt der Facharztanwärter sämtliche wichtigen operativen Eingriffe und muss einen speziellen Operationskatalog mit über 600 größeren Operationen unter Anleitung durchgeführt haben. Die Facharztqualifikation wird von der jeweiligen Landesärztekammer anhand der eingereichten Unterlagen kontrolliert und mit einer Facharztprüfung abgeschlossen. Hierüber wird eine Facharzturkunde ausgestellt, die in den Praxisräumen ausgehängt oder auf Verlangen vorgezeigt wird.

Im Ausland erworbene Facharzttitel müssen von den zuständigen Landesärztekammern zusätzlich anerkannt werden wegen der nicht immer gleichrangigen Qualifikation. Die überwiegende Mehrzahl der Fachärzte für Plastische Chirurgie ist in der "Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)" als Fachgesellschaft organisiert. Fachärzte für Plastische Chirurgie mit Schwerpunkt in der Ästhetischen Chirurgie haben sich zusätzlich in der Tochtergesellschaft „Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen“ zusammengeschlossen. Beide Gesellschaften stellen hohe Ansprüche an ihre Mitglieder. Sie fördern die ständige Weiterbildung durch Spezialkurse, Symposien und Fachkongresse, deren erfolgreiche Teilnahme mit Bonuspunkten bewertet wird.

Eine Qualitätssicherungskommission überprüft die Facharztpraxen und Krankenhausabteilungen in regelmäßigen Abständen zur Einhaltung der selbst auferlegten hohen Kriterien. Eine Ethikkommission wacht über korrektes ärztliches Verhalten. Alle diese Anstrengungen der Fachärzte für Plastische Chirurgie sind darauf gerichtet, den Patienten ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität zu geben und sich damit gegenüber den Ärzten abzugrenzen, die sich mit fraglicher Qualifikation auf unserem Fachgebiet, insbesondere in der sogenannten Schönheitschirurgie betätigen. Neben den Plastischen Chirurgen gibt es lediglich Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, die nach einer zusätzlichen 2jährigen Weiterbildung von den Landesärztekammern ermächtigt werden, plastische Operationen in ihrem Fachgebiet vorzunehmen.