Pflegestützpunkte und Pflegeberatung
Seit 2009 hat jeder Betroffene einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetztes wurde 2008 beschlossen, Pflegestützpunkte einzurichten. Die Pflegestützpunkte sind örtliche Anlaufstellen für Pflegebedürftige und Angehörige, die eine umfassende Beratung bezüglich der Versorgung im Alter anbieten.
Die Ansprechpartner der Pflegestützpunkte sind die sogenannten Pflegeberater. Diese Berater sind qualifizierte Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte oder Sozialarbeiter mit Zusatzausbildung zum Casemanager. Alle Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, können eine kostenfreie umfassende, individuelle und unabhängige Beratung durch einen Pflegeberater in Anspruch nehmen.
Aufgaben der Pflegeberater sind:
- Betroffenen und Angehörigen Hilfestellung bei der Organisation der Pflege anbieten und Möglichkeiten für die jeweilige Pflegesituation aufzeigen, z. B. Vermittlung von Haushaltshilfen, Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen u.a.
- Beratung über den Bezug möglicher Sozialleistungen, z. B. Hilfe bei Anträgen
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans und Veranlassung dieser im Versorgungsplan festgehaltenen Maßnahmen
- Begleitung bei der Durchführung dieser Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung an einen veränderten Hilfebedarf
- Bei komplexen Fallgestaltungen, Dokumentation und Auswertung des Hilfebedarfs
Artikelinformationen zu Leistungen der Pflegeversicherung