Finden Sie im Deutschen Pflegeheim-Führer Alten- und Pflegeheime in Städten und Bundesländern sowie wertvolle Pflegeheim-Informationen mit Bewertungen von Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen.
Pflegebedürftige Personen erhalten von den Pflegekassen je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit Hilfe in Form von Geld- oder Sachleistungen:
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Behandlungskosten und erbringt Leistungen zur Förderung der Gesundheit und Verhütung von Krankheiten.
Reichen die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Vermögen und Einkommen des Pflegebedürftigen bzw. das des Ehepartners und der Kinder nicht aus, um die Versorgung eines Pflegebedürftigen zu gewährleisten, kann ergänzend Sozialhilfe gewährt werden:
Welches Alten- und Pflegeheim erfüllt am besten die individuellen Wünsche und Anforderungen und wie geht man bei der Auswahl vor? Der Pflege-Ratgeber von medführer unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung: