Ziel einer geriatrischen Prävention ist die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Erhalt von möglichst viel Selbstständigkeit im höheren und hohen Lebensalter. Ein Umzug in ein Pflegeheim sollte verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Ist dies das Ziel und ist dieses Ziel in der Zusammenschau der Krankheitsgeschichte und der erhobenen Befunde zur Beschreibung der Funktionen auf Organebene und der Fähigkeitsstörungen (geriatrisches Assessment) des einzelnen Patienten realistisch, besteht immer eine Indikation zu einer geriatrischen Behandlung, entweder ambulant oder stationär. Diese beinhaltet Maßnahmen einer Rehabilitation gemäß des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“. Ergänzt wird die geriatrische Rehabilitation durch die geriatrische Kompetenz des Hausarztes („Lotsenfunktion“) und - soweit vom Versorgungskonzept vorgesehen - durch einen Hausbesuch des therapeutischen Teams (Arzt, Pflege, Ergo- oder Physiotherapeuthen uns Sozialdienst).
Verwendete Quellen: Bundesverband Geriatrie |
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