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Herzschrittmacher - Hintergrund

Herzschrittmacher werden eingesetzt, wenn die elektrische Tätigkeit des Herzens nicht mehr ausreicht, die Funktion des Organs zu gewährleisten. Ursächlich hierfür können entweder eine Störung oder ein Ausfall des natürlichen Schrittmacher-Zentrums des Herzens (Sinusknoten) oder aber eine Leitungsstörung in den nachgeschalteten Leitungsbahnen (AV-Knoten, His-Bündel) sein.

Die Implantation, also das Einsetzen des Schrittmachers, wird in der Regel in lokaler Betäubung von einem Herzchirurgen durchgeführt.

Als Implantationsort („Schrittmachertasche“) wird dabei meistens das Unterhautfettgewebe über dem rechten Brustmuskel gewählt. In seltenen Fällen kann es nötig sein, den Schrittmacher unter den Muskel oder in den Bauchraum zu setzen. Die Elektroden des Schrittmachers werden durch eine Vene zum Herzen vorgeschoben, in der Regel vom gleichen Eingriffsort aus. Mit dem Verbinden der Elektroden mit dem Gehäuse und dem Nahtverschluss der Tasche ist der Eingriff beendet.

Durch den Fortschritt der Technik und die Entwicklung kleiner Batterien konnten in den letzten Jahren Größe und Gewicht des Schrittmachergehäuses immer weiter vermindert werden. Gängige Schrittmacher sind im Schnitt 4 x 4,5 x 0,6 cm groß und wiegen ca. 20 g. Sie kosten – je nach Ausstattung – zwischen 2.500 und 5.000 Euro.

Die Elektroden sind – vereinfacht – isolierte Drähte, deren Enden im rechten Herzvorhof und/oder der rechten Herzkammer zu liegen kommen. Dort werden über die Elektroden die elektrischen Aktionen des Herzens wahrgenommen und erfolgt auch die Stimu- lation, also die Abgabe kleiner Mengen von Strom an das Herzgewebe, um die elektrische Tätigkeit des Herzens zu ersetzen.

herzschritt.jpg

Ob eine oder zwei Elektroden benötigt werden, hängt von der Grundkrankheit ab. Je nach dem spricht man dann von einem „Einkammer-” oder einem „Zweikammer-“ System.

Noch im OP erfolgt die erste Programmierung des Geräts. Auch diese richtet sich nach der Grundkrankheit. Dazu wird eine Empfangsspule („Programmierkopf“) von außen auf den Schrittmacher aufgelegt. Über die Spule sendet dann ein Programmiergerät die entsprechenden Einstellungen an den Schrittmacher.

Vor der Entlassung wird die Programmierung durch eine so genannte „Schrittmacher-Abfrage“ kontrolliert. Weitere Kontrollen sollten nach einem und dann nach drei Monaten erfolgen. Anschließend ist bei unkompliziertem Verlauf eine Kontrolle nach jeweils neun bis zwölf Monaten ausreichend.

Jeder Schrittmacher-Träger erhält einen „Schrittmacher-Ausweis“. Dort wird bei jeder Kontrolle die aktuelle Schrittmachereinstellung eingetragen. Der Ausweis sollte immer mitgeführt werden, um bei Bedarf (z.B. einem Unfall oder bei Sicherheitskontrollen – siehe unten) vorgezeigt werden zu können.

Das tägliche Leben wird durch den Schrittmacher in der Regel nicht beeinflusst. Die gewohnten körperliche Aktivitäten können beibehalten werden, solange sie nicht den Sitz des Schrittmachers gefährden (z.B. beim Boxen oder Baseball). Auch Autofahren und das Benutzen von Haushaltsgeräten sind problemlos möglich. Der Gebrauch von Geräten, die ein starkes elektromagnetisches Feld erzeugen, wie z.B. Handbohrmaschinen, Schweißanlagen oder auch Kernspin-Tomographen (MRT), sollte gemieden werden. Mobiltelefone sollten aus Sicherheitsgründen am entfernter liegenden Ohr gehalten werden. Um eine Beeinflussung des Schrittmachers zu vermeiden, sollten Sicherheitsschleusen, die z.B. in Flughäfen aufgestellt sind, nicht durchschritten werden. In diesem Fall kann nach Vorzeigen des Schrittmacher-Ausweises eine Kontrolle per Hand erfolgen.

Je nach Häufigkeit der Schrittmacher-Tätigkeit hält die Batterie für fünf bis zehn Jahre. Danach ist ein so genannter „Aggregatwechsel“ nötig, bei dem das Gehäuse des Schrittmachers aus der Tasche entfernt wird und eine neue Batterie angeschlossen wird.

letzte Aktualisierung: 04.02.2010
Autor - K. Sattler 
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