
In der geriatrischen Rehabilitation werden geriatrische Patienten mit anhaltender Funktions- oder Teilhabestörung nach akuter Erkrankung, bei länger dauernder Immobilität nach Operationen, Eingriffen oder Intensivbehandlung oder bei drohender bzw. eingetretener Funktions- oder Teilhabestörung bei chronischen Erkrankungen, aber auch zur Verhinderung einer Zunahme an Pflegebedürftigkeit, behandelt. Ziel ist es, jedem Betroffenen eine möglichst große Eigenständigkeit zurück zu geben und die Rückkehr in die eigene bzw. eine zukünftig geeignete Wohnumgebung zu ermöglichen.
Die geriatrische medizinische Rehabilitation dient der Vermeidung und/oder Abkürzung von Krankenhausbehandlung sowie der Vermeidung und/oder Minderung von Pflegebedürftigkeit mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiedergewinnung weitgehender Selbstständigkeit.
Behandlungsziele und Therapiepläne der geriatrischen Rehabilitation basieren auf dem Ergebnis des geriatrischen Assessments, auf aktuellen und relevanten früheren Erkrankungen des Patienten sowie den Befunden rehabilitationsbegleitender Diagnostik. Der Wunsch des Patienten, ggf. auch seiner Angehörigen, ist besonders zu berücksichtigen. Die funktions- und/oder teilhabeorientierte Behandlung erfolgt interdisziplinär patientenzentriert durch das gesamte geriatrische Team unter Berücksichtigung aller aktuellen Patienten- und Behandlungsressourcen.
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Verwendete Quellen: Bundesverband Geriatrie |
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