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Kieferorthopädie - Herausnehmbare Spangen

Die traditionellen herausnehmbaren Spangen haben nur sehr beschränkte Einsatzmöglichkeiten. So sind viele Zahnbewegungen mit diesen Apparaturen unmöglich: dazu gehören die körperliche Zahnbewegung ohne Kippung, das Verkürzen oder Verlängern von Zähnen oder das Drehen von seitlichen Backenzähnen und Eckzähnen. Leider sind aber gerade diese zahnbewegungen bei den meisten kieferorthopädischen Behandlungen notwendig, um ein gutes Ergebnis zu erreichen. Dazu kommt, daß die meisten dieser Spangen beim Sprechen, Essen und Schlucken hinderlich sind und deshalb auch von Kindern nicht gern getragen werden. Wegen der geringen Effizienz der herausnehmbaren Spangen dauern die Behandlungen auch in der Regel ein mehrfaches der Zeit, die für eine Behandlung mit festsitzenden Spangen benötigt würde. Aus diesen Gründen sind für die meisten Behandlungsaufgaben in der Kieferorthopädie die festsitzenden Apparaturen besser geeignet.

Eine Ausnahme ist die Behandlung von großen Überbissen der Schneidezähne mit zurückliegendem Unterkiefer bei Kindern: hier kann es unter Umständen einfacher sein, den Biß mit einer herausnehmbaren Spange zu korrigieren, um anschließend mit einer festsitzenden Spange weiter zu arbeiten.

Eine weitere Ausnahmen ist das Invisalign-Verfahren, bei dem mit herausnehmbaren, aber dünnen und fast unsichtbaren Folien Zähne bewegt werden. Diese Apparate können auch von Erwachsenen den ganzen Tag – außer zum Essen und Zähneputzen – getragen werden, da sie für Dritte kaum wahrnehmbar sind und nicht beim Sprechen hinderlich sind. Die mechanischen Möglichkeiten der Zahnbewegung sind etwas größer als bei traditionellen herausnehmbaren Spangen, aber immer noch beschränkt. Aus diesem Grund eignet sich das Invisalign-Verfahren und ähnliche Behandlungsformen nur für begrenzte Behandlungsziele. Viele kleine ästhetische Verbesserungen, die sich erwachsene Patienten wünschen, können jedoch problemlos durchgeführt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Lingualtechnik nicht abrechenbar, während die Kosten in der privaten Krankenversicherung häufig übernommen werden.

letzte Aktualisierung: 05.02.2012

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