Ein
Alten- und Pflegeheim ist eine Wohnform, die sich an Menschen richtet, die aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs nicht mehr selbstständig zu Hause wohnen können und professionelle Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen benötigen.
Die Kosten eines Alten- und Pflegeheims setzen sich aus Kosten für Pflege und Betreuung, die Bereitstellung des Wohnraums, die Verpflegung sowie Investitionskosten, wie beispielsweise Instandhaltung, Wartung oder der Einhaltung baulich vorgeschriebener Maßnahmen, zusammen. In Bayern fließt zusätzlich eine Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler in die vom Bewohner zu tragenden Kosten ein.
Das Alten- und Pflegeheim bietet dafür grundsätzlich folgende Leistungen:
- die eigentliche Pflegeleistung entsprechend den Pflegestufen, gegliedert in Grund- und medizinische Behandlungspflege
- Einzel oder Doppelzimmer, oft mit eigener Nasszelle
- gesamte Verpflegung, die sich aus Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen zusammensetzt
- Pflege der Leibwäsche
- Reinigung der Zimmer
- Strom, Heizung, Wasser, Kanalgebühren, Abfallbeseitigung etc.
- Pflege und Instandhaltung der Einrichtung
- Freizeit-, Kultur- und Betreuungsangebote, u. a. Gruppen- und Einzelbeschäftigung, Ausflüge, jahreszeitlich orientierte Feste und Veranstaltungen
- individuelle Beratung und Hilfestellung, u. a .bei betreuungsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Behörden und gesetzlichen Vertretern
Die monatliche Belastung für eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim wird teilweise von der Pflegeversicherung getragen. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach der Pflegestufe des Bewohners.
Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege in Alten- und Pflegeheimen
Einige
Alten- und Pflegeheime bieten zusätzlich eine Tagesbetreuung (teilstationäre Unterbringung) an. Der Klient besucht das Alten- und Pflegeheim nur tagsüber und kehrt abends wieder in das gewohnt häusliche Umfeld zurück.
In vielen Alten- und Pflegeheimen wird zudem die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege angeboten. Für die Dauer von maximal 28 Tagen erhält der Bewohner alle Leistungen der vollstationären Unterbringung. Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten ab
Pflegestufe I. Eine Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn der Klient im häuslichen Umfeld versorgt wird und in diesem Zeitraum die Versorgung nicht gewährleistet werden kann. In einigen Fällen wird die Kurzzeitpflege auch als sogenanntes „Probewohnen“ genutzt und der Bewohner wird nach der Eingewöhnungszeit dauerhaft im Alten- und Pflegeheim untergebracht.
Zielsetzungen der Alten- und Pflegeheime
Die Zielsetzung der
Alten- und Pflegeheime ist immer eine individuelle an den Bedürfnissen und biographischen Vorlieben des Bewohners angepasste Pflege und Betreuung. Die Selbständigkeit des Bewohners soll so lange wie möglich in allen Lebensbereichen erhalten bleiben. Die Unterstützung und Anleitung im Pflegeprozess und diverse therapeutische Angebote, wie Logopädie,
Ergotherapie und
Physiotherapie tragen zur Aufrechterhaltung einer individuellen selbstbestimmten Lebensführung bei. Auch Prüfinstanzen, wie Heimaufsicht und MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) orientieren sich in ihren Beurteilungskriterien an diesen Zielsetzungen. Die Einhaltung der Prüfkataloge für Alten- und Pflegeheime beider Instanzen wird mindestens zweimal jährlich durch angemeldete oder unangemeldete Begehungen kontrolliert. Die Qualitätskriterien, wie Pflege- und medizinische Versorgung, Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, Hauswirtschaft und Hygiene u. a. sind immer auf die Individualität des Bewohners ausgerichtet.
letzte Aktualisierung: 07.05.2013
Artikelinformationen zu Wohn- und Pflegeformen