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Vorsorgeuntersuchung der Kassen - Zahnvorsorgeuntersuchungen

Zahnvorsorgeuntersuchungen

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren ihren Mitgliedern jährlich zwei Zahnvorsorgeuntersuchungen. Diese Regelung zur Vorbeugung vor Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr; davor können Kinder insgesamt dreimal auf Kosten der Kassen dem Zahnarzt zur Vorsorge vorgestellt werden. Die zahnärztliche Früherkennung umfasst bei Bedarf auch Röntgenuntersuchungen oder Sensibilitätsprüfungen. Die Kosten für das Entfernen von Zahnstein werden von den Kassen allerdings nur einmal pro Jahr übernommen. Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen fallen auch für die Zahnvorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühren an.

letzte Aktualisierung: 03.02.2012

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