Schwangerschaftsvorsorge
Im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge haben Frauen während der
Schwangerschaft und nach der Entbindung Anspruch auf Betreuung durch einen Frauenarzt oder eine Hebamme. Beratung in Ernährungsfragen oder zu gesundheitlichen Risiken gehören genauso zur Schwangerschaftsvorsorge wie regelmäßige begleitende Untersuchungen, insbesondere auch bei Risikoschwangerschaften (z. B. Ultraschalldiagnostik, serologische Untersuchungen auf Infektionen).
letzte Aktualisierung: 04.02.2012
Artikelinformationen zu Vorsorgeuntersuchung der Kassen