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Vorsorgeuntersuchung der Kassen - Kinder- und Jugenduntersuchungen

Kinderuntersuchungen- und Jugenduntersuchungen 

Bereits unmittelbar nach der Geburt greift das umfassende Vorsorgeprogramm regelmäßiger Kinderuntersuchungen und Jugenduntersuchungen. Für Mädchen und Jungen sind dabei bis zum Alter von sechs Jahren in genau definierten Zeitabschnitten insgesamt neun Untersuchungen (U1–U9) sowie eine weitere im Alter zwischen 13 und 14 Jahren (J1) vorgesehen. Die U- und J-Untersuchungen umfassen sämtliche Aspekte der körperlichen und geistigen Entwicklung der Kinder, wobei im Rahmen der J1 neben der körperlichen Untersuchung besonders auch eventuelle Verhaltensauffälligkeiten, Schul- sowie Drogenprobleme im Mittelpunkt stehen und eventuell auch Fragen zu Sexualität und Verhütung thematisiert werden sollten. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut altersgemäß empfohlenen Schutzimpfungen werden in der Regel ebenfalls im Rahmen der kostenlosen Kinder- und Jugenduntersuchungen durchgeführt, auch wenn generell die Übernahme von Impfkosten durch die Kassen nicht einheitlich geregelt ist.
letzte Aktualisierung: 04.02.2012

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