Bei der
Lungenfunktionsprüfung (
Spirometrie) können die Lungen- und Atemvolumina gemessen und grafisch dargestellt werden. Dazu muss der Patient nach Anweisung durch das Mundstück des Untersuchungsgerätes (Spirometer) ein- und ausatmen. Aus den Befunden kann der Arzt Hinweise auf obstruktive (die Atemwege verengende) Lungenerkrankungen wie Asthma oder
COPD (
chronisch-obstruktive Lungenerkrankung) oder restriktive (die Dehnbarkeit von
Lunge und Brustkorb einschränkende) Lungenerkrankungen (Lungenfibrose,
Lungenentzündung) erhalten. Der große Nachteil der
Spirometrie liegt darin, dass die gemessenen Werte entscheidend von der Mitarbeit des Patienten abhängen.
Eine Erweiterung der
Spirometrie und ein weniger von der Kooperationsbereitschaft des Patienten bestimmtes Verfahren zur Prüfung der Lungenfunktion ist die Ganzkörperplethysmographie, bei der neben dem Lungenvolumen auch der Atemwegswiderstand (Resistance) sowie das Residualvolumen, der Anteil der Atemluft, der nach maximaler Ausatmung in der
Lunge verbleibt, gemessen werden kann. Dies wird ermöglicht, indem der Patient während der Messung in einer geschlossenen Kammer von etwa einem Kubikmeter Größe sitzt. Aus den in dieser Kammer durch die Atmung entstehenden Druckschwankungen lässt sich der im Brustkorb vorliegende Druck ermitteln. Je höher dieser Druck sein muss, um ein bestimmtes Luftvolumen einströmen zu lassen, desto größer ist der Widerstand, gegen den bei der Atmung angearbeitet werden muss. Der mit der Ganzkörperplethysmographie bestimmte Atemwegswiderstand ist eine exaktere Kenngröße als die mittels
Spirometrie gemessenen Atemvolumina und lässt daher Rückschlüsse auf eventuell bestehende obstruktive Lungenerkrankungen zu. Bei restriktiven Atemwegserkrankungen ist die Resistance dagegen nicht verändert. Auch das gemessene Residualvolumen der
Lunge ist von diagnostischer Bedeutung, da es bei einigen Lungenerkrankungen typischerweise erhöht ist.
letzte Aktualisierung: 14.05.2012
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