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Vorsorge aus dem IGeL-Katalog - Allgemeiner Überblick IGeL

Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen individueller Gesundheitsleistungen (IGeL)

Zusätzlich zum gesetzlichen Vorsorgeprogramm bieten Ärzte heutzutage eine ganze Reihe von Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen individuellerGesundheitsleistungen an. Unter individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen zu verstehen,die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und die die Patienten aus eigener Tasche zahlen müssen. Welche davon allgemein und besonders in der individuellen Situation sinnvoll sind, darüber gehen die Meinungen zum Teil recht weit auseinander.

Zusätzlich zum Kassenprogramm werden im Alter ab etwa 40 Jahren ein regelmäßiger Check auf Glaukom (Grüner Star) oder Osteoporose, sowie eine Untersuchung der Schilddrüse, dringend empfohlen. Die Glaukomvorsorgeuntersuchung ist deshalb besonders wichtig, weil die Erkrankung zunächst überhaupt keine Symptome verursacht, zu einem späteren Zeitpunkt aber mit erheblichen Einbußen des Sehvermögens verbunden und nicht mehr zu heilen ist. Leider ist die Glaukomvorsorge noch kein Bestandteil des Früherkennungskatalogs der gesetzlichen Kassen. Der Erhalt des Augenlichts sollte allerdings jedem die relativ geringen Kosten von etwa 15 Euro wert sein.

Wer sich mit der Absicht trägt, an Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen des IGeL-Angebotes teilzunehmen, sollte sich vorab gründlich informierenund auch bei seiner Krankenkasse beraten lassen. Wichtig ist immer auch das Einholen einer zweiten (besser noch dritten) ärztlichen Meinung. Dies gilt auch dann, wenn es darum geht, statt der von den Kassen abgedeckten Untersuchungsmethoden wie etwa der herkömmlichen Darmspiegelung alternative Verfahren (z. B. die virtuelle Koloskopie) aus dem Katalog individueller Gesundheitsleistungen in Anspruch zunehmen. Allgemein gilt: Besteht ein Krankheitsverdacht oder liegen eine familiäre Vorbelastung oder bereits bestimmte Symptome vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei entsprechender Indikation in derRegel auch die Kosten für solche Verfahren, die als reine Früherkennungsuntersuchung nur im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen erhältlich sind.

letzte Aktualisierung: 16.05.2012

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