Nach
Magenkrebs wird im Rahmen der gesetzlichen
Krebsvorsorge nicht gefahndet. Der Grund dafür ist, dass das einzige Verfahren, mit dem sich ein Tumor des Magens (Magenkarzinome) sicher nachweisen lässt, die Magenspiegelung ist. Aufwand und Risiken einer solchen endoskopischen Untersuchung des Magens (
Gastroskopie) sind allerdings zu groß, als dass die Magenspiegelung routinemäßig bei Gesunden zum Einsatz kommen könnte. So bleibt die
Gastroskopie darauf beschränkt, bei bestehenden Symptomen und Beschwerden einen Verdacht auf
Magenkrebs abzuklären.
Im Katalog der individuellen Gesundheitsleistungen (
IGeL) werden mit einem einfachen Atemtest sowie mit modernen bildgebenden Verfahren alternative Untersuchungsmethoden zur Früherkennung von
Magenkrebs angeboten. Die Aussagekraft dieser Verfahren ist allerdings begrenzt.
letzte Aktualisierung: 05.02.2012
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