Genitaluntersuchung
Eine Genitaluntersuchung können Frauen bereits ab dem Alter von 20 Jahren einmal jährlich bei einem Frauenarzt durchführen lassen. Sie ist im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Neben allgemeinen diagnostischen Untersuchungsverfahren und einer Befragung (Anamnese) zu Beschwerden, Menstruationsstörungen und Ausfluss sowie zu
Risikofaktoren und Vorerkrankungen, auch innerhalb der Familie, wird der Gynäkologe den Unterleib abtasten und eine eingehende Inspektion von Schamlippen, Scheide und Muttermund durchführen. Die Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken erfolgt von außen über die Bauchdecke. Vom After aus kann der Arzt eventuelle Auffälligkeiten im Bereich der Gebärmutter noch gezielter ertasten. Muttermund und Gebärmutterhals werden von innen durch die Scheide untersucht. Dabei wird der Gynäkologe zunächst mit einem Scheidenspiegel (Spekulum) die Scheidenöffnung spreizen. Dieses meist schnabelförmige Instrument gibt es in verschiedenen Größen und Materialien (Metall, Glas, Gummi, Kunststoff) und es verursacht bei vorsichtiger Anwendung keinerlei Schmerzen. Mit einem lupenähnlichen Instrument (Kolposkop), das lediglich vor der erweiterten Scheidenöffnung positioniert und nicht eingeführt wird, ist der Frauenarzt bei der Genitaluntersuchung in der Lage, die Gewebe im Bereich der inneren Vagina und des Muttermundes in bis zu 40facher Vergrößerung in Augenschein zu nehmen.
letzte Aktualisierung: 04.02.2012
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