
Im Rahmen der Untersuchung der Verbraucherzentralen wurden in sechs Bundesländern 238 ACE-Getränke, Energy Drinks, Sportler-Getränke, probiotische Milchgetränke, Frühstückdrinks, Vitamingetränke, Wellness-Getränke und Wässer mit verschiedenen Wirksubstanzen eingekauft und bewertet.
Insgesamt enthalten die Getränke mehr als 100 verschiedene zugesetzte Wirksubstanzen (bis zu 13 pro Getränk), von Apfelessig und Aloe Vera über Johanniskraut, Kombucha, Vitaminen bis Zitronengras. Dabei versprechen manche Produkte wahre Wunder. Die Palette der Werbeaussagen reicht von "Wahres Gesundheitselixier", "Quelle ewiger Jugend", "Pfad zu langem Leben" bis "Die Omega-3-Fettsäure DHA braucht ihr Körper täglich" oder "mehr Calcium und Magnesium für die Muskelfunktion". ACE-Säfte etwa werden mit Aussagen wie "Schütz Dich" oder "hochdosiert für Ihre Gesundheit" beworben.
"Die weit überzogenen Darstellungen zu gesundheitsfördernden Wirkungen der verschiedenen Zutaten entbehren zumeist jeglicher wissenschaftlicher Grundlage", so Angela Clausen, Ernährungsreferentin der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen.
Noch viel schlimmer: In Einzelfällen könnten die Produkte sogar zur Schädigung der Gesundheit führen. Problematisch sei vor allem die Anreicherung mit Beta-Carotin. Aus Studien ist bekannt, dass Beta-Carotin in isolierter Form schon bei einer täglichen Aufnahme von nur 20 mg bei starken Rauchern und Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen Gesundheitsschäden ve rursachen kann.
"Auch sonst lassen die zugesetzten Mengen kein ernährungswissenschaftliches Konzept erkennen", so Clausen. Als Beispiel nennt sie ein Kindergetränk mit dem doppelten Gehalt Vitamin-B12 der empfohlenen Tagesdosis für Erwachsene in 100 ml. Nicht minder problematisch sei der Einsatz von Arzneipflanzen. "Entweder sie sind nur in geringen Mengen enthalten und dann weder nützlich noch schädlich oder aber höher dosiert ein schwer kalkulierbares Risiko."
Die Ergebnisse der Studie zeigen dringenden Handlungsbedarf auf. Aus Sicht des vzbv dürfen Anreicherungen von Lebensmitteln nur dann vorgenommen werden, wenn ein erkennbarer gesundheitlicher Nutzen damit verbunden ist.
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Verwendete Quellen: Weitere Informationen Quelle: ots |
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