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Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs - Gebärmutterhalskrebs Vorsorge und Früherkennung

Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs


Mit der Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) steht Frauen eine sehr erfolgreiche Möglichkeit der Krebsfrüherkennung zur Verfügung. Zwar verursacht dieser Tumor im Frühstadium keinerlei Beschwerden, anhand typischer Zellveränderungen lassen sich jedoch bereits Vorstufen eines Zervixkarzinoms nachweisen. Für den Krebs des Gebärmutterkörpers (Endometrium- oder Uteruskarzinom) dagegen existiert kein spezielles Früherkennungsverfahren; allerdings wird im Rahmen der Krebsfrüherkennung bei Frauen nicht nur nach Gebärmutterhalskrebs gefahndet, sondern auch die gesamte Gebärmutter zumindest mit abgetastet.

Genitaluntersuchung als Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs


Eine Genitaluntersuchung können Frauen bereits ab dem Alter von 20 Jahren einmal jährlich bei einem Frauenarzt durchführen lassen. Sie ist im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Neben allgemeinen diagnostischen Untersuchungsverfahren und einer Befragung (Anamnese) zu Beschwerden, Menstruationsstörungen und Ausfluss sowie zu Risikofaktoren und Vorerkrankungen, auch innerhalb der Familie, wird der Gynäkologe den Unterleib abtasten und eine eingehende Inspektion von Schamlippen, Scheide und Muttermund durchführen. Die Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken erfolgt von außen über die Bauchdecke. Vom After aus kann der Arzt eventuelle Auffälligkeiten im Bereich der Gebärmutter noch gezielter ertasten. Muttermund und Gebärmutterhals werden von innen durch die Scheide untersucht. Dabei wird der Gynäkologe zunächst mit einem Scheidenspiegel (Spekulum) die Scheidenöffnung spreizen. Dieses meist schnabelförmige Instrument gibt es in verschiedenen Größen und Materialien (Metall, Glas, Gummi, Kunststoff) und es verursacht bei vorsichtiger Anwendung keinerlei Schmerzen. Mit einem lupenähnlichen Instrument (Kolposkop), das lediglich vor der erweiterten Scheidenöffnung positioniert und nicht eingeführt wird, ist der Frauenarzt bei der Genitaluntersuchung in der Lage, die Gewebe im Bereich der inneren Vagina und des Muttermundes in bis zu 40facher Vergrößerung in Augenschein zu nehmen.


Pap-Test als Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs


Der Pap-Test, benannt nach seinem Entwickler, dem griechischen Arzt G.N. Papanicolaou, ist das neben der Genitaluntersuchung zweite wichtige Standbein bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Der Pap-Test ist eine zytologische Untersuchung der Gebärmutter. Dabei wird mit einem Spatel, einer kleinen Bürste oder einem Wattestäbchen etwas Zellmaterial von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals abgeschabt (Abstrich). Diese Prozedur, die sowohl Gynäkologen als auch Allgemeinmediziner durchführen können, ist völlig schmerzlos. Der eigentliche Pap-Test erfolgt dann im Labor, wo die entnommenen Zellen durch entsprechend ausgebildetes Personal mikroskopisch begutachtet werden. Anhand der so genannten Pap-Skala, die die möglichen Erscheinungsbilder des Zellmaterials in verschiedene Stadien einteilt, lassen sich eventuell beobachtete Zellveränderungen hinsichtlich ihrer Ursache und ihres Behandlungsbedarfs sicher beurteilen. Meist sind es lediglich entzündliche Vorgänge, die zu abnormen Resultaten beim Pap-Test führen. Weil sie jedoch eventuell das Risiko einer Tumorbildung erhöhen, müssen auch solche Unregelmäßigkeiten weiter beobachtet werden. Ergibt der Pap-Test einen krebsverdächtigen Befund, sind je nach Schwere der Veränderungen Kontrollabstriche oder weitere Gewebeproben sowie bei bestätigtem Krebsverdacht auch Untersuchungen zur Krankheitsausbreitung erforderlich.

Dünnschichtzytologie als Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs

Inzwischen wird mit der Dünnschichtzytologie (ThinPrep® Pap-Test) ein weiteres Verfahren zur Detektion veränderter Gebärmutterhalszellen angeboten. Bei dieser Methode werden die Zellen nach der Entnahme in einer Spülflüssigkeit von Verunreinigungen wie Blut, Schleim oder Entzündungszellen getrennt und anschließend im Labor einschichtig auf einen Objektträger übertragen und begutachtet. Da allerdings die Dünnschichtzytologie hinsichtlich der Entdeckung von Gebärmutterhalskrebs bisher in medizinischen Studien keine Vorteile gegenüber dem Standardzervixabstrich erbracht hat, sind die Kosten für dieses neuere Verfahren nicht durch die gesetztlichen Krankenkassen abgedeckt. Frauen können die Dünnschichtzytologie nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf eigene Rechnung durchführen lassen.

HPV-Test als Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs

Mit dem HPV-Test können Frauen untersuchen lassen, ob bei ihnen eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) vorliegt. Nach Erkenntnissen der Krebsforschung ist eine Infektion mit bestimmten Unterformen des humanen Papillomvirus Vorraussetzung für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Diese Viren werden durch sexuellen Kontakt übertragen. Die meisten Menschen infizieren sich mindestens einmal im Laufe ihres Lebens – vor allem in jüngerem Alter, wo sie im Allgemeinen sexuell aktiver sind und die Sexualpartner häufiger wechseln. HPV-Infektionen sind in den allermeisten Fällen harmlos, klingen nach kurzer Zeit wieder ab oder verlaufen sogar unbemerkt. Typisches Erscheinungsbild der Infektion mit Papillomviren vom ungefährlichen Niedrigrisikotyp sind Warzen an der Haut oder an Schleimhäuten. Nur eine dauerhafte (persistierende) Infektion mit den gefährlichen Hochrisikotypen erhöht das Risiko, dass sich Krebs entwickelt, am häufigsten das Zervixkarzinom. Dennoch kommt es nur bei weniger als einem Prozent aller infizierten Frauen letztlich zum Ausbruch der Erkrankung. Außer für Gebärmutterhalskrebs können humane Papillomviren für eine Reihe weiterer Tumoren der weiblichen oder männlichen Genital- und Anal-, aber auch der Kopf-Hals-Region verantwortlich sein.

Mittels molekularbiologischer Untersuchungen (DNA-Analyse) lassen sich Gewebeproben des Gebärmutterhalses sehr zuverlässig auf das Vorhandensein von HPV-Erbgut testen. Ein negativer Befund eines HPV-Tests kann das Risiko einer Krebsneubildung zumindest für den Moment nahezu ausschließen. Dennoch ist nicht abschließend geklärt, welchen Stellenwert der HPV-Nachweis in der Früherkennung des Zervixkarzinoms besitzt. Positive Ergebnisse beim HPV-Test vermögen kaum etwas über das tatsächliche Krebsrisiko auszusagen und verunsichern die Patientin daher eher, als dass sie Klarheit verschaffen. Da es im Augenblick noch keine Möglichkeit gibt, eine HPV-Infektion zu behandeln, hat deren Nachweis zudem keinerlei therapeutische Konsequenz. Laut der ärztlichen Leitlinie für die Diagnostik und Therapie des Zervixkarzinoms sollte ein HPV-Test derzeit nur in Studien oder in der Nachsorge bei vorhergehender Behandlung von Krebsvorstufen eingesetzt werden. Aus diesen Gründen hat der HPV-Test noch keinen Eingang in das gesetzliche Früherkennungsprogramm gefunden. Frauen, die sich von dieser Untersuchung einen Zugewinn an Sicherheit bei negativem Befund versprechen, müssen dies aus eigener Tasche bezahlen. Ausnahmen bestehen bei wiederholt unklaren Ergebnissen des Pap-Testes. In diesen Fällen können die Kosten für einen ergänzenden HPV-Test mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

HPV-Impfung als Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs

Mit einer HPV-Impfung lässt sich für Frauen das Risiko vermindern, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Der Einsatz der HPV-Impfung innerhalb von Studien zeigte vielversprechende Ergebnisse, sodass die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (http://www.rki.de/cln_049/nn_199624/DE/Content/Infekt/Impfen/STIKO__Empfehlungen/stiko__empfehlungen__node.html?__nnn=true) im März 2007 eine generelle Empfehlung zur Impfung von Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren, möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr, ausgesprochen hat. Aber auch danach sowie außerhalb dieser Altersspanne kann die Immunisierung einen Schutz vor Krebs bieten. Mittlerweile existieren zwei Impfstoffe, die sich gegen verschiedene der agressivsten Hochrisikotypen humaner Papillomviren (HPV) richten. In Deutschland ist Gardasil® seit Oktober 2006 zugelassen, Cervarix® wird voraussichtlich Ende 2007 nachziehen. Die HPV-Impfung besteht aus drei im Abstand von wenigen Monaten in die Muskulatur des Oberarms oder des Oberschenkels injizierten Einzeldosen.

Derzeit werden die Kosten von rund 500 Euro für die HPV-Impfung bereits von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, in unterschiedlicher Weise beschränkt auf bestimmte Altersgruppen. Gesetzlich, aber auch privat versicherte Frauen, die eine HPV-Impfung wünschen, sollten die individuellen Möglichkeiten der Kostenübernahme vorab mit ihrer Krankenkasse klären.
letzte Aktualisierung: 17.06.2013

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Dr. R. Behrens

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