Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme findet in der Nähe des Wohnortes in einer zugelassenen Rehabilitationseinrichtung statt. Der Betroffene wird vier bis sechs Stunden täglich von Ärzten und Therapeuten behandelt. Mögliche Therapiemaßnahmen sind beispielsweise, Physiotherapie, Ergotherapie, Entspannungstherapie und Elektrotherapie.

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Wann kommt eine Reha in Frage?

Im Unterschied zur ambulanten Vorsorgekur muss für die Gewährung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme bereits eine physische oder psychische Erkrankung vorliegen. Dieses ist auch erfüllt, wenn der Erfolg einer Krankenhausbehandlung gesichert werden soll. Die ambulante Rehabilitation kommt vor allem bei orthopädischen, kardiologischen oder neurologischen Erkrankungen in Betracht.

Voraussetzungen für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen

  • Die ambulante Krankenbehandlung ist für den Therapieerfolg nicht ausreichend
  • Eine Einrichtung mit Versorgungsvertrag ist in Wohnortnähe
  • Die häusliche Versorgung ist in den übrigen Zeiten gewährleistet
  • Es liegt keine Pflegebedürftigkeit vor
  • Eine ständige Überwachung durch einen Arzt ist nicht notwendig

In der Regel erstreckt sich eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme auf bis zu 21 Tage. Liegt eine medizinische Indikation vor, kann sie verlängert werden.

Kosten einer Reha

Die Kosten der ambulanten Rehabilitationsmaßnahme werden von den Trägern der Sozialversicherungen übernommen. Bei Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit tragen die Krankenkassen die Kosten. Die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt der Erwerbstätigkeit werden von der Rentenversicherung übernommen.

Neben den medizinischen Maßnahmen können von den Krankenkassen die übrigen Kosten bezuschusst werden.

Wann kommt eine Reha in Frage?

Im Unterschied zur ambulanten Vorsorgekur muss für die Gewährung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme bereits eine physische oder psychische Erkrankung vorliegen. Dieses ist auch erfüllt, wenn der Erfolg einer Krankenhausbehandlung gesichert werden soll. Die ambulante Rehabilitation kommt vor allem bei orthopädischen, kardiologischen oder neurologischen Erkrankungen in Betracht.

Voraussetzungen für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen

  • Die ambulante Krankenbehandlung ist für den Therapieerfolg nicht ausreichend
  • Eine Einrichtung mit Versorgungsvertrag ist in Wohnortnähe
  • Die häusliche Versorgung ist in den übrigen Zeiten gewährleistet
  • Es liegt keine Pflegebedürftigkeit vor
  • Eine ständige Überwachung durch einen Arzt ist nicht notwendig

In der Regel erstreckt sich eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme auf bis zu 21 Tage. Liegt eine medizinische Indikation vor, kann sie verlängert werden.

Kosten einer Reha

Die Kosten der ambulanten Rehabilitationsmaßnahme werden von den Trägern der Sozialversicherungen übernommen. Bei Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit tragen die Krankenkassen die Kosten. Die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt der Erwerbstätigkeit werden von der Rentenversicherung übernommen.

Neben den medizinischen Maßnahmen können von den Krankenkassen die übrigen Kosten bezuschusst werden.