Die Positronenemmissionstomografie (PET) ist eine nuklearmedizinische Untersuchung, d. h., es werden schwach radioaktive Substanzen eingesetzt, um Stoffwechsel und Durchblutung der Gewebe darstellen zu können. Diese radioaktiven Substanzen (Radionuklide) senden Positronen aus, positiv geladene Bestandteile der Atome. Die Radionuklide werden an bestimmte Stoffe wie etwa Zucker gekoppelt und dem Patienten in dieVene gespritzt. Über die Blutbahn gelangen sie zu den verschiedenen Geweben und Organen des Körpers, die einen jeweils unterschiedlichen Zuckerbedarf haben. Organe mit hohem Energieumsatz wie Gehirn oder Herz benötigen besonders viel Zucker, der sich in diesen Geweben stärker anreichert. Die unterschiedliche Verteilung der radioaktiv markierten Zuckermoleküle kann durch Messen der ausgesendeten radioaktiven Strahlung nachgewiesen und sichtbar gemacht werden. Auf diese Weise lassen sich aufgrund eines eingeschränkten oder fehlenden Zuckerstoffwechsels etwa auch Störungen der Hirnfunktion oder Narben an Teilen des Herzens mit der Positronenemmissionstomografie erkennen.
Auch bösartige Tumoren weisen im Vergleich zu umliegendem gesunden Gewebe u.a. einen erhöhten Zuckerstoffwechsel und eine stärkere Durchblutung auf. Daher reichert sich das vor der Positronenemmissionstomografieuntersuchung gespritzte Radionuklid in den Tumorzellen ebenfalls stärker an. Krebsgeschwüre können auf dieseWeise entdeckt und ihre Größe bestimmt werden. Bei der Suche des Primärtumors mittels Positronenemmissionstomografie ist es möglich, parallel im ganzen Körper auch nach Lymphknoten- und Fernmetastasen zu suchen. Aufgrund des begrenzten räumlichen Auflösungsvermögens der PET-Technik müssen die veränderten Strukturen allerdings mindestens etwa fünf bis acht Millimeter groß sein, um erkannt werden zu können.Und bei einer entdeckten erhöhten Stoffwechselaktivität kann es sich statt um einen Tumor auch lediglich um entzündliche Prozesse handeln.Um eine Krebserkrankung sicher diagnostizieren und vor allem eine Therapie planen zu können, sind daher immer auch die Ergebnisse anderer diagnostischer Verfahren mit zu Rate zu ziehen.
Bei der Suche nach Tumoren und Metastasen ist die Positronenemmissionstomografie nicht universell einsetzbar. Bisher können vor allem Primärtumoren im Kopf-Hals-Bereich wie Schilddrüsenkarzinome und Hirntumoren, Lymphknotenmetastasen (z. B. bei Lungenkrebs, Darmkrebs, malignen Melanomen oder beim CUP-Syndrom, einer Tumorerkrankung mit unbekanntem Ausgangstumor), Ansammlungen von Metastasen im Bauchfell sowie Fernmetastasen von Melanomen, Bronchialkarzinomen und von Brustkrebs aufgespürt werden. Auch die Unterscheidung von gutartigen und bösartigen Befunden an der Lunge oder an der Bauchspeicheldrüse ist durch die Positronenemmissionstomografie möglich. Der Nachweis von Durchblutung und Stoffwechsel erlaubt es zudem, noch lebendiges(vitales) von bereits zerstörtem Tumorgewebe abzugrenzen. Daher lässt sich mit der Positronenemmissionstomografie auch der Therapieerfolg nach Operationen, Bestrahlungen und Chemotherapie kontrollieren und die Behandlungsstrategie, wenn nötig, rechtzeitig umstellen.
Bei der Positronenemmissionstomografie ähnelt das Untersuchungsgerät äußerlichdem Computertomografen. Der Patient liegt auf einer Untersuchungsliege,die langsam durch einen Detektorring, den so genannten PET-Scanner,bewegt wird, der die ankommende Strahlung erfasst. Mit Hilfe der Scanner können Computer ähnlich wie bei der Computertomografie Schnittbilder, Ganzkörperaufnahmen, aber auch dreidimensionale Bilder erzeugen. Die Untersuchung des gesamten Körpers dauert zwischen 45 und 60 Minuten. Durch reichliches Trinken nach der Untersuchung kann das Radionuklid über Nieren und Blase schnell ausgeschieden werden. Die in der Nuklearmedizin genutzten Radionuklide haben nur eine geringe Halbwertszeit (Zeit, in der die Hälfte dieser radioaktiven Substanzabgebaut wird). In der Krebsdiagnostik kommt häufig FDG(F18-Desoxyglukose) zum Einsatz, ein mit radioaktivem Fluor markiertes Traubenzuckermolekül, dessen Halbwertszeit weniger als zwei Stunden beträgt. Bei solch kleinen Halbwertszeiten ist eine Gefährdung des Patienten und der Umwelt gering. Dennoch darf die Positronenemmissionstomografie bei Schwangeren und Stillenden grundsätzlich nicht durchgeführt werden.
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