von Prof. Dr. med. Klaus Lieb
Die ärztliche Untersuchung ist von zentraler Bedeutung in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, da das Gespräch zwischen Arzt und Patient die wichtigsten Informationen liefert, welche Art von psychischer Störung vorliegt. Zu einer vollständigen ärztlichen Untersuchung gehören:
- Erhebung der aktuellen Krankengeschichte und der Vorgeschichte sowohl in Bezug auf psychische als auch körperliche Erkrankungen
- Erhebung der Lebensgeschichte und des Vorkommens psychischer Erkrankungen in der Familie
- Beschreibung des gegenwärtigen psychischen Zustandes des Patienten (=psychopathologischer Befund)
- Körperliche Untersuchung und evtl. Anordnung weiterer Untersuchungen wie z.B. testpsychologische Zusatzuntersuchungen oder EEG, Computertomogramm zum Ausschluss körperlicher Ursachen der psychischen Symptome. Zu den wichtigsten psychopathologischen Symptomen gehören
- Desorientiertheit: Der Patient findet sich z.B. bezüglich Zeit, Ort oder Situation nicht zurecht. Vorkommen z.B. bei Demenzen oder im Delir
- Gedächtnisstörungen: Vorkommen als Kurzzeitgedächtnisstörung z.B. bei Demenzen oder auch bei Depressionen
- Konzentrationsstörungen: Vorkommen bei vielen psychischen Störungen
- Formale Denkstörungen: Der Gedankenablauf ist gestört; z.B. Denkzerfahrenheit bei Schizophrenien, d.h. der Gedankengang ist völlig durcheinander und nicht mehr verständlich
- Inhaltliche Denkstörungen: Der Inhalt ist gestört; z.B. Wahngedanken bei Schizophrenien, d.h. krankhaft falsche Überzeugungen über die Wirklichkeit wie z.B. die Überzeugung, vergiftet oder verfolgt zu werden, auch wenn es dafür objektiv gesehen keine Hinweise gibt
- Wahrnehmungsstörungen (Halluzinationen): Es werden Dinge gesehen, gehört, gerochen oder geschmeckt, die nicht da sind. Vorkommen: typischerweise als Hören von Stimmen bei Schizophrenien.
- Ichstörungen: Dazu gehört die Überzeugung, dass die eigenen Gedanken entzogen werden, sich ausbreiten oder andere von außen eingegeben werden. Auch das Gefühl, von außen ferngesteuert zu werden gehört dazu (Fremdbeeinflussungserleben). Vorkommen: typischerweise bei Schizophrenien.
- Affektive Symptome: Als Freudlosigkeit, Interessenverlust und erhöhte Erschöpfbarkeit bei Depressionen oder als gehobene (euphorische) oder gereizte Stimmung bei Manien
- Ängste: Als situative Angst (Panikstörung, Phobien) oder ungerichtete Angst (generalisierte Angststörung)
- Antriebsstörung: Hemmung oder Steigerung des Antriebes bestimmte Dinge zu tun. Bei Depressionen bzw. Manien
- Suizidalität: Gedanken, nicht mehr leben zu wollen oder Pläne, sich umzubringen.
Vorkommen: Bei allen psychischen Störungen, am häufigsten bei Depressionen, Suchterkrankungen und Schizophrenien. Suizidale Äußerungen eines Patienten müssen immer sehr ernst genommen werden! Devisen wie „Wer vom Suizid redet, der tut es eh nicht“ o.ä. sind falsch – bei Suizidgedanken sind die Patienten immer schnellstmöglich einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder in einer psychiatrischen Fachklinik vorzustellen! Patienten, die suizidal sind, dürfen nie allein gelassen werden! Hier ist zu beachten, dass nie ein einzelnes Symptom für sich prinzipiell krankhaft ist oder nur bei einer bestimmten Krankheit auftritt. Nur das Gesamtbild der Symptome zusammen mit den anderen Untersuchungsergebnissen kann zu einer Diagnose und dann zu einer entsprechenden Behandlung führen. Gerade in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie kommt der Schweigepflicht eine besondere Bedeutung zu, da psychische Symptome von der Bevölkerung häufig stigmatisiert (abgelehnt) werden und für die Patienten mit Schamgefühlen verbunden sind. Alle ärztlichen und anderen Mitarbeiter einer Klinik oder Praxis unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen daher nur Informationen weitergeben, wenn der Patient dem ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch gegenüber Angehörigen.