Wann ist eine Nachkorrektur sinnvoll, wann nicht?
Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst zu klären, ob es sich bei dem bemängelten Korrekturergebnis handelt um
– einen überspitzten, unerfüllbaren ästhetischen Anspruch, event. noch bestärkt durch
– eine mangelnde Aufklärung des Chirurgen über die Unerreichbarkeit der angestre bten Korrekturvorstellung,
– eine psychologische Überlagerung des unter Umständen ästhetisch ordentlichen korrigierten Körpermangels,
– eine vorübergehende Abweichung vom angstrebten Operationsziel, da die Abheilung noch nicht abgeschlossen ist,
– oder eine Beeinträchtigung, die ohne Operation mit konservativen Mitteln behoben werden kann.
Bei all diesen Konstellationen ist eine weitere Operation nicht angezeigt, da sie die Problematik eher noch verschärft. Eine psychologisch einfühlsame, aber doch jede weitere Operation nachdrücklich ablehnende Haltung bewahrt Arzt und Patient vor weiteren Fehlschlägen.
Schwierig wird die Entscheidung, wenn z.B. durch Verhärtung des Gewebes, verminderte Gewebedurchblutung, veränderte Hautbeschaffenheit oder ausgedehnte Vernarbungen zwar generell ungünstige Bedingungen für eine Nachoperation bestehen, andere rseits der Chirurg aber mit solchen Grenzfällen viel Erfahrung hat.
Ein verantwortlich handelnder Arzt wird bei beeinträchtigenden Folgen eines mißlungenen Eingriffes immer im Rahmen der individuellen Gegebenheit helfen wollen. Trotzdem beinhalten schwierige Nachoperationen auch Unwägbarkeiten, auf die der ohnehin durch den Mißerfolg schon psychisch belastete Patient noch nachdrücklich hingewiesen werden muß. Risikoabwägung und Erfolgsaussichten sind so klar verständlich zu machen, dass der Patient letztlich selbst die Entscheidung für oder gegen einen weiteren Eingriff treffen kann und muß.
Sinnvoll und unproblematisch sind Nachoperationen, wenn
– kleinere Beeinträchtigungen eines sonst guten Operationsergebnisses ohne großen operativen Aufwand sicher zu beheben sind,
– eine ausgeheilte Infektion oder Wundheilungsstörung Folgen hinterlassen, die gut korrigierbar sind,
– der Mißerfolg auf einen klar erkennbaren technischen Mangel der Erstoperation zurückzuführen ist und ein gutes Korrekturergebnis mit einer richtigen Operationsmethode erzielt werden kann,
– die Erwartungen des Patienten nicht höher sind als die Leistungsfähigkeit des Chirurgen.
Dr. med. Rolf Münker
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