Geschlechtsangleichende Operation bei Transsexualität
Bei Transsexualität handelt es sich um eine Geschlechtsidentitätsstörung, bei der ein Mensch als Frau oder Mann geboren wird, sich jedoch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt und den starken Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung hat. Auch wenn eine Operation bei Transsexualität umgangssprachlich oft als Geschlechtsumwandlung bezeichnet wird, sollten die einzelnen Operationsschritte, die mehrere Eingriffe und Krankenhausaufenthalte notwendig machen, jedoch eher als geschlechtsangleichende Maßnahmen verstanden werden.
Was ist Transsexualität?
Die Transsexualität ist eine Geschlechtsidentitätsstörung, bei der chromosomal, anatomisch und hormonal ihrem Phänotyp (Erscheinungsbild) entsprechende, sexuell sonst unauffällige Individuen den lebhaften Wunsch nach einer künstlichen Geschlechtsumwandlung haben. Ein Mensch wird als Frau oder Mann geboren und fühlt sich dennoch ein Leben lang der entgegengesetzten Geschlechtsrolle zugehörig. Es kann gleichermaßen eine Mann zu Frau oder eine Frau zu Mann Transsexualität auftreten.
Wie kommt es zu dem Krankheitsbild Transsexualität?
Die Ursache der Transsexualität ist nach wie vor wissenschaftlich nicht erwiesen und sicherlich nur multifaktoriell (von vielen Faktoren beeinflusst) zu begründen. Eine angeborene Veranlagung wird ebenso als Ursache für Transsexualität diskutiert wie genetische oder umwelt-/umfeldbedingte Ursachen.
Welche Bestimmungen müssen für die Operation bei Transsexualität beachtet werden?
Das Transsexuellengesetz bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Vornamens- bzw. Personenstandsänderung. Der medizinische Weg wird durch die Standards of Care bzw. durch die MDS Richtlinie vom 19. Mai 2009 vorgegeben. Die beiden Richtlinien sind gesetzlich nicht bindend, werden jedoch in der Praxis so angewandt. Mit dem Beschluss des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) vom 11. Januar 2011 (IbvR 3295/07) entfällt die Vorgabe aus § 8TSG, in dem der Nachweis der operativen Angleichung und der Unfruchtbarkeit gefordert wird.
Die Diagnosesicherung erfolgt in der Regel durch zwei voneinander unabhängige psychiatrische oder psychologische Gutachten. Beide Gutachten müssen die Indikation einer Operation bei Transsexualität eindeutig feststellen. Die Gutachten ermöglichen ebenfalls bereits vor den ersten Operationsschritten eine gegengeschlechtliche
Hormontherapie. Beide Gutachten reichen derzeit für die Vornamensänderung wie auch für die Personenstandsänderung aus. Eine Eheschließung ist danach möglich.
Die gegengeschlechtliche
Hormontherapie muss auch nach der Operation weitergeführt werden und die Hormonersatztherapie ist erst mit dem Tod abgeschlossen. Das Antiandrogen bei Mann zu Frau Transssexualität ist nicht mehr notwendig. Ebenso sollte in dieser Zeit die Alltagserprobung durch die begleitende Psychotherapie positiv bewertet sein.
Welche Ergebnisse können durch eine Operation bei Transsexualität erzielt werden?
Die Operation bei Transsexualität wird umgangssprachlich als Geschlechtsumwandlung bezeichnet. Die einzelnen operativen Schritte sollten jedoch eher als geschlechtsangleichend verstanden werden. Eine echte Umwandlung in das entgegengesetzte Geschlecht ist auch mit modernsten Operationsverfahren nicht möglich. Die operativen Eingriffe bei Transsexualität erfolgen in der Regel in Kooperation verschiedener medizinischer Fachrichtungen. Je nach Geschlecht besteht ein Operationsteam aus Urologen/Gynäkologen und Plastischen
Chirurgen.
letzte Aktualisierung: 14.05.2012
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