Pflegestufe I bei erheblicher Pflegebedürftigkeit
Bei der Pflegestufe I besteht eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Ein Hilfebedarf ist mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Zeitaufwand für die Grundpflege muss mehr als 45 Minuten täglich betragen, der wöchentliche Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten.
Leistungen in Pflegestufe I:
Die Pflege wird von privaten Personen zu Hause durchgeführt:
Höchstsätze des Pflegegeldes bei Pflegestufe I:
ab 1.1.2012: 235 Euro
Die Pflege wird von professionellem Pflegepersonal zu Hause durchgeführt:
Höchstsätze der Sachleistungen bei Pflegestufe I:
ab 1.1.2012: 450 Euro
Die Pflege wird in einer vollstationären Einrichtung (
Alten- und Pflegeheim) durchgeführt:
Vollstationäre Pflegekostenerstattung bei Pflegestufe I:
ab 1.1.2012: 1.023 Euro
Zusätzlich werden die Kosten für Betreuungsleistungen bei Personen mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz von den Pflegekassen bei der Pflegestufe I übernommen.
Gegen die Bemessung der Pflegestufe I durch den Gutachter hat jeder Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich begründet direkt an
die Pflegeversicherung gerichtet werden.
letzte Aktualisierung: 08.05.2013
Artikelinformationen zu Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegestufen