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Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation



Definition der Rehabilitation


Der Begriff „Rehabilitation“ wird vielfältig verwendet und umfasst eine weite Spanne von Leistungen und Maßnahmen. Grundsätzlich beinhaltet Rehabilitation die Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Eine Rehabilitation wird nötig, wenn eine Person körperliche Einschränkungen zeigt oder sein Gesundheitszustand gefährdet ist. Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen bildet das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Demnach dient Rehabilitation dazu, die „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (§ 1 SGB IX).

Internationale Grundlage von Gesundheit und Rehabilitation bildet die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, das sogenannte ICF-Modell der Weltgesundheitsorganisation. Danach besteht eine umfassende Gesundheit aus den Komponenten Körper, Aktivität und Partizipation (Teilhabe) (DIMDI, 2005). Auch wird Gesundheit als ein Gesundheits-Krankheits-Kontinuum verstanden: Das bloße Fehlen von Krankheitssymptomen macht einen Menschen noch nicht gesund, doch trotz körperlicher Gebrechen kann sich ein Mensch gesund fühlen.


Bestandteile einer Rehabilitation


Folgende Leistungen sind Bestandteile einer Rehabilitation:
  • Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Sämtliche Rehabilitationsleistungen und -maßnahmen stehen unter dem Leitsatz „Reha vor Rente“. Allerdings ist eine erfolgreiche Umsetzung dieses Prinzips mit Hürden verbunden, die gemeistert werden müssen.


Wann ist eine Rehabilitation erfolgreich?


Eine Rehabilitation ist dann erfolgreich, wenn sie sofort, nahtlos, individuell und ganzheitlich ausgerichtet ist (Schüle & Huber, 2004).

Sofort meint: Die Maßnahmen beginnen so früh wie möglich nach Einsetzen der Krankheitssymptome. Die Übergänge zwischen verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen sind aufeinander abgestimmt und erfolgen nahtlos ohne Verzögerungen. Der Therapieplan ist individuell auf die Bedürfnisse, Neigungen, Fähigkeiten sowie alltäglichen und arbeitsbezogenen Beanspruchungen des Patienten abgestimmt. Die Rehabilitationsmaßnahme bezieht den Patienten ganzheitlich ein, das heißt als Gesamtperson unter physischen, psychischen und sozialen Gesichtspunkten.

Um eine optimale Kommunikation zwischen den jeweiligen Behandlern (bspw. Ärzten, Therapeuten) und dem Patienten zu gewährleisten, ist eine Dokumentation von Rehabilitationsmaßnahmen, -verlauf und -ergebnissen unersetzlich. Nur dadurch kann die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert und dem Patienten eine umfassende Betreuung
im Sinne der Ganzheitlichkeit ermöglicht werden.

Die therapeutischen Maßnahmen richten sich nach den Ressourcen des Patienten und vermeiden die Betonung bestehender Defizite. Eine solche patientenzentrierte Rehabilitation sieht den Betroffenen als handelnden und nicht als behandelten Patienten (Nguyên, 2003). Dabei ist der Patient in die Entscheidungs- und Handlungsprozesse aktiv einbezogen. Diese Herangehensweise erhöht die Akzeptanz und Motivation für die Maßnahme und fördert damit ihren Erfolg.
letzte Aktualisierung: 14.05.2012

Verwendete Quellen:
  • Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI (Hrsg.) (2005). ICF – Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Genf: World Health Organization.
  • Nguyên, B. (2003). Behandlungsleitlinien der ASR. Zugriff am 14. Mai 2010 unter http://www.asr-reha.de/de/page/14/leitlinien.html.
  • Schüle, K.; Huber, G. (Hrsg.) (2004). Grundlagen der Sporttherapie. Prävention, ambulante und stationäre Rehabilitation. München: Urban & Fischer.
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (2001). Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Zugriff am 14. Mai 2010 unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__1.html.

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Autor
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Kerstin Schmiedecke

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Bernard Nguyên

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