Ausschlusskriterien für gelenkerhaltende Behandlungen von Formstörungen des Hüftgelenkes (Impingement-Chirurgie)
Patienten mit ausgeprägten Abnutzungsveränderungen des Hüftgelenkes (Hüftgelenkarthrose) können weder mit chirurgischer Hüftluxation noch mit minimalinvasiver Operationstechnik versorgt werden. In diesen Fällen ist ggf. ein künstlicher Gelenkersatz erforderlich.
Weiterhin sind Sonderformen des Hüftimpingement (vor allem ausgeprägte Formstörungen der Hüftpfanne) nur mit einer zusätzlichen Beckenosteotomie bzw. Pfannenrandverbesserung bei chirurgischer Hüftluxation behandelbar.
Prof. Dr. med. Klaus-Peter Günther
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