Diagnostik der Hüftgelenksarthrose
Die Anfertigung von Röntgenaufnahmen des erkrankten Hüftgelenkes in anterior-posterioren und lateralem Strahlengang ist unentbehrlich und kommt routinemäßig zum Einsatz (Abb. 1 und 2). Hier lassen sich zumeist alle radiologischen Kriterien einer Arthrose (Gelenkspaltverschmälerung, Sklerosen, subchondrale Zysten, osteophytäre Anbauten u.A.) sicher nachweisen. In seltenen Fällen kommen bei schwierigen anatomischen Verhältnissen auch Spezialaufnahmen des Schenkelhalses (nach Rippstein) oder des Pfannendaches (Faux-Profil nach Lequesne) zum Einsatz, wobei hier ein Computertomogramm (ggf. mit 3D-Rekonstruktion) weitere Aufschlüsse geben kann.
Konservative Therapie der Hüftgelenksarthrose
Die konservative Therapie besteht abwechselnd aus einem das Hüftgelenk belastenden und einem entlastenden Anteil. Zu befürworten sind Sportarten mit Bewegungsabläufen ohne Stauchungen, wie etwa Radfahren, Schwimmen oder Gymnastik. Bei Übergewicht ist eine Gewichtsreduktion dringend zu empfehlen. Zusätzliche Unterstützung kann durch physiotherapeutische Bewegungsübungen gegen Kontrakturen, Phonophoresen und Traktionsbehandlungen gegeben werden. Wenn dies zu keiner adäquaten Schmerzlinderung führt, kann eine intraartikuläre Injektion mit einem Lokalanästhetikum ggf. auch mit einem Kortikosteroidzusatz durchgeführt werden. Dies kann aber nur zu einer vorübergehenden Besserung der Beschwerden führen. Eine Langzeitschmerz-therapie mit nichtsteroidalen Antirheumatika ist sehr verbreitet, ist aber aufgrund der gastrointestinalen Nebenwirkungen nicht ungefährlich. Selektive COX-2-Hemmer kommen auch zum Einsatz, sind aber aufgrund der möglichen kardiopulmonalen Nebenwirkungen nicht für jeden Patienten geeignet. Die Prognose kann von Patient zu Patient sehr unterschiedlich sein und ist schwer vorhersehbar. Ein Großteil der Koxarthrosepatienten muss letztlich jedoch operativ versorgt werden.
Operative Therapie der Hüftgelenksarthrose
Die Wahl der Operationsmethode, der Implantate und deren Verankerungsmechanismen erfolgt durch den Operateur. Dieser sollte bei seiner Entscheidung den Arthrosegrad, die Anatomie der Hüfte, Nebenerkrankungen, Alter und Habitus des Patienten berücksichtigen.
Gelenkerhaltende Operationen bei der Hüftgelenksarthrose
Diese sind in Umstellungsoperationen (Osteotomien) im Bereich des Oberschenkelknochens (Femur) und des Beckens unterteilt. Intertrochantäre Femurosteotomien korrigieren Fehlstellungen im Bereich des proximalen Femurs und sorgen damit für eine Senkung des transartikulären Druckes, eine Rezentrierung des Kraftflusses und eine Optimierung der Drehmomente. Umstellungsosteotomien können varisierend, valgisierend, extendierend, derotierend, flektierend oder in Kombination erfolgen. Osteotomien im Bereich des Beckens haben zum Ziel, eine fehlende Überdachung des Hüftkopfes und der damit verbundenen punktuellen Be- und Überlastung des Gelenkknorpels zu korrigieren. Hier seien die Operation nach Salter und Chiari sowie die Tripleosteotomie genannt. Festzustellen ist, dass diese Operationstechniken nur den Patienten von dauerhaftem Nutzen sind, welche noch über intakten Gelenkknorpel verfügen. Somit sind dritt- und viertgradige Arthrosen eine Kontraindikation.
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