
Ziel einer Behandlung ist (mit und ohne Operation) die Beschwerdefreiheit oder minimal verbleibende Beschwerden, die die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Dies wird in der Mehrzahl der Fälle erreicht.
Erfolgt keine Besserung nach der medikamentösen und physiotherapeutischen Behandlung muss erneut abgewogen werden, ob eine Operation notwendig ist und eine Besserung für den Patienten erbringen kann. In diesen Fällen - und bei verbleibenden starken Beschwerden nach einer Operation - muß eine psychische Ursache der geklagten Beschwerden (z.B. eine Depression) ausgeschlossen werden.
Als Autor anmelden
|
zum Anfrageformular Wirbelsäulenversteifung (Spondylodese)
Wirbelsäulen-OP endoskopisch
Wirbelsäulenchirurgie (Neurochirurgie)