Schädelprellung
Durch Einwirkung eines stumpfen oder spitzen Gegenstandes auf den Kopf kann es zur Schädelprellung (Contusio) kommen. Der knöcherne Schädel bleibt dabei intakt. Auf der Kopfhaut können Blutergüsse oder Platzwunden nachweisbar sein. Bei einer einfachen Schädelprellung (ohne Hirnbeteiligung) kommt es lediglich zum lokalen Schmerz, der im Laufe der Zeit wieder abklingt. Eventuelle Blutergüsse bilden sich zurück, Platzwunden müssen chirurgisch (durch eine Naht oder Klammern) versorgt werden. Schädelprellungen mit Hirnbeteiligung werden weiter unten besprochen.
letzte Aktualisierung: 14.05.2012