Magenentfernung (Gastrektomie)
Die Gastrektomie bedeutet die komplette bzw. totale Magenentfernung. Davon abzugrenzen ist die (subtotale) Magenresektion, bei der nur ein Teil des Magens entfernt wird. Die totale Magenentfernung findet ihre Anwendung heute praktisch ausschließlich bei bösartigen Magentumoren (Magenkrebs).
Bei welchen Magentumoren (Magenkrebs) besteht die Indikation zu einer totalen Magenentfernung?
Bei den Magenkarzinomen werden grundsätzlich die Magenfrühkarzinome von den fortgeschrittenen Tumoren unterschieden. Ist der bösartige Tumor auf die Schleimhaut oder die oberste Schicht des darunterliegenden Gewebes, der Submucosa, begrenzt und kann aufgrund seiner biologischen Aktivität als so genannter „Low Risk Tumor“ eingeschätzt werden, ist unter Umständen eine Entfernung des Tumors über eine
Magenspiegelung möglich. In allen anderen Fällen stellt die Magenoperation die einzig mögliche Heilungschance bei dieser Erkrankung dar.
Wie bei allen anderen Tumorerkrankungen auch ist vor Beginn einer Behandlung ein sogenanntes Tumorstaging (Untersuchungen zur lokalen Ausbreitung und Metastasierung des Karzinoms) erforderlich.
Hierzu zählt beim Magenkarzinom die Endoskopie mit Probenentnahme und genauer lokaler Ausdehnung und
Lokalisation im
Magen genauso wie die
Sonografie des Bauchraumes und eine
Computertomografie des Oberbauches. In Abhängigkeit der Befunde bei diesen Untersuchungen existieren mehrere Behandlungswege:
- Bei Beschränkung des Tumors auf die Schleimhaut und die oberste Schicht des darunter liegenden Gewebes, der Submucosa, kann bei Fäden von Risikofrakturen die Entfernung des Tumors über eine Magenspiegelung ausreichend sein, wie oben erwähnt.
- Beschränkt sich das Karzinom auf die Muskulatur des Magens (Muscularis) und liegt kein Anhalt für eine Absiedlung von Tumorzellen in den Lymphknoten vor, ist die primäre Operation indiziert.
- Hat das Karzinom die Außenhaut des Magens (Serosa) erreicht und/oder zu einer Absiedlung in den Lymphknoten geführt, ist eine so genannte neoadjuvante Therapie, d.h. eine Radio-Chemotherapie vor einer Operation angezeigt. Im Anschluss an diese Therapie erfolgt dann die Magenoperation.
- Hat der Tumor zu Fernmetastasen, z.B. in der Leber oder aber auch im Bauchraum (Peritonealkarzinose) geführt, ist eine Operation unter dem Ansatz der Heilung des Krebsleidens leider nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist zumeist eine medikamentöse Tumortherapie zur Eindämmung des Wachstums der Krebszellen angezeigt. Ein operatives Eingreifen erfolgt nur in den Fällen, in denen der Tumor den Magenausgang verlegt. Da eine Peritonealkarzinose auch durch ausgefeilte Untersuchungsmethoden nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wird in vielen Fällen vor einem großen Bauchschnitt eine Spiegelung des Bauchraums durchgeführt, um so unnötige Eingriffe, die mit Schmerzen, aber nicht mit einem Nutzen verbunden sind, zu vermeiden.
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:
Die Entscheidung, ob eine komplette Magenentfernung, also die Gastrektomie, oder eine sogenannte subtotale Magenresektion unter Belassung des oberen Magenanteils erfolgen kann, wird anhand der Tumorlokalisation und der Art der Tumorzelldifferenzierung (Laurén Klassifikation) gefällt. Beim so genannten intestinalen Typ nach Laurén ist ein Sicherheitsabstand nach oben von 5 cm ausreichend, so dass bei Tumoren im unteren Magendrittel ein Magenrest belassen werden kann. Bei Tumoren, die weiter oben im Magen liegen, ist eine komplette Magenentfernung erforderlich. Bei dem diffusen Typ nach Laurén und dem so genannten Mischtyp finden sich Tumoreinzelzellverbände bis zu 8 cm von dem mit dem Auge erkennbaren Tumorrand entfernt, so dass hier fast immer eine komplette Magenentfernung erforderlich ist.
letzte Aktualisierung: 17.05.2013
Artikelinformationen zu Magenentfernung (Gastrektomie)