Der oberflächliche Harnblasenkrebs neigt dazu, wieder aufzutreten. Er kann in der Regel erneut durch Abtragung mit der Elektroschlinge behandelt werden. Eventuell kann erstmals oder erneut eine Verabreichung von Medikamenten in die Blase erfolgen. Manchmal ist aber doch die operative Entfernung der Harnblase erforderlich.
Bei Ausbreitung der Erkrankung auf andere Organe (Metastasierung) nach Blasenentfernung, kommen dieselben Maßnahmen in Betracht, die bei der Behandlung von schon bei der Diagnosestellung metastasiertem Harnblasenkrebs erfolgen. Wegen möglicher Komplikationen der Harnableitung sollte die Nachsorge lebenslänglich durchgeführt werden.
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