Im Rahmen der onkologischen Rehabilitation wird nicht die eigentliche onkologische Erkrankung behandelt. Vielmehr geht es bei der onkologischen Rehabilitation um die Behandlung der Folgestörungen der Tumorerkrankung und ihrer akutmedizinischen Therapie. Im Vordergrund der onkologischen Rehabilitation steht vornehmlich die Behandlung funktioneller Störungen des Körpers sowie psychischer Veränderungen und Leiden.
Zunehmende Häufigkeit von Tumorerkrankungen
Maligne (bösartige) Tumorerkrankungen und damit die
Onkologie haben in den letzten Jahrzehnten deutlich an Häufigkeit und damit an Bedeutung zugenommen. Neben den
Herz-Kreislauferkrankungen stellt die Diagnose
Krebs derzeit die wichtigste Todesursache in unserer Gesellschaft dar. Der Grund für die Zunahme von Tumorerkrankungen liegt nicht nur in der Zunahme des Lebensalters in unserer Gesellschaft, sondern auch in den speziellen Lebensgewohnheiten der westlichen Welt. In diesem Zusammenhang spielen vor allem Ernährungsfaktoren, Alkohol und Nikotinkonsum sowie der geringe körperliche und psychische Ausgleich die entscheidende Rolle.
Sinkende Sterblichkeitsraten bei Tumorerkrankungen
Trotz der gestiegenen Neuerkrankungsraten hat die Sterblichkeit an bösartigen Tumorerkrankungen in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Dies ist in Folge von Früherkennung und Präventionsmaßnahmen zu sehen, stellt allerdings auch eine direkte Auswirkung einer immer effektiver werdenden onkologischen
Therapie dar. Die sich auf hohem Niveau befindende chirurgische und strahlentherapeutische Behandlung von Krebserkrankungen sowie die sehr innovative Entwicklung von modernen Krebsmedikamenten ermöglichen es, dass zunehmend mehr Patientinnen und Patienten von dieser Erkrankung geheilt werden bzw. eine effektive Palliation (Krankheitslinderung) und Lebensverlängerung bei guter Lebensqualität zu erreichen ist.
Nachbehandlung von Tumorerkrankungen in Form der onkologischen Rehabilitation
Die sich auf hohem Niveau befindende akutmedizinische Behandlung zieht auch eine effektive Nachbehandlung in Form der onkologischen
Rehabilitation nach sich. Konsequenterweise dürfen die Patienten im Anschluss an eine akutmedizinische Behandlung und die dadurch oder durch die onkologische Erkrankung aufgetretenen Folgestörungen nicht mit diesen allein gelassen werden, sondern müssen diesbezüglich Hilfestellungen erhalten. Erst im Zusammenspiel aller Säulen der medizinischen Behandlung ergibt sich ein vollständiges Bild, welches den Bedürfnissen sowie körperlichen und psychischen Belangen der Patienten Rechnung trägt.
Übernahme von Kosten der onkologischen Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation werden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowohl von den Krankenkassen als auch den Rentenversicherungsträgern übernommen. Von Kostenträgerseite steht im Bereich der onkologischen
Rehabilitation die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Vordergrund. Während sich in den anderen Indikationsgebieten der
Rehabilitation die DRV ausschließlich für Patienten im erwerbsfähigen Alter zuständig fühlt, werden medizinische Rehabilitationsleistungen der onkologischen
Rehabilitation im Indikationsgebiet
Onkologie auch für berentete oder erwerbsgeminderte Menschen durch die DRV übernommen. Dies gilt, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine anschließende onkologische
Rehabilitation (Anschlussrehabilitation
AHB) im Anschluss an eine Tumorerkrankung durchgeführt werden soll. Darüber hinaus können Leistungen zur stationären Nachsorge im Sinne einer Festigungsmaßnahme durch die DRV übernommen werden. Insbesondere ergibt sich dies, wenn das Erreichen oder der Erhalt von Erwerbsfähigkeit im Fokus der onkologischen
Rehabilitation steht.
In allen anderen Situationen stellen die Krankenkassen den Hauptkostenträger dar. Die Beantragung von Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation erfolgt zum Einen durch die Sozialdienste der Krankenhäuser, insbesondere im Falle der
AHB, oder durch die Haus- und Fachärzte, wenn es um Leistungen zur stationären Nachsorge geht. Leistungen zur
Rehabilitation nach onkologischen Erkrankungen stehen allerdings nicht nur direktversicherten Menschen zu, sondern auch den mitversicherten Ehepartnern und Kindern. Auch hierin unterscheidet sich die onkologische
Rehabilitation von weiteren Indikationsgebieten.
Onkologische
AHB–Maßnahmen sowie stationäre Heilverfahren nach Krebserkrankungen werden für eine Dauer von 21 Tagen durch die DRV genehmigt. Die Durchführung dieser onkologischen
Rehabilitation erfolgt in spezialisierten onkologischen Rehabilitationskliniken, die die Zulassung durch die DRV erhalten haben und sich den Qualitätsanforderungen der Rentenversicherungsträger stellen. Optimaler Weise sollte die onkologische
Rehabilitation wohnortnah erbracht werden. Dennoch können die Betroffenen von ihrem Wunsch und Wahlrecht hinsichtlich der onkologischen Klinik Gebrauch machen. Zu beachten ist allerdings, dass es sich tatsächlich um eine onkologische Fach-Rehabilitationsklinik handelt und nicht um eine Wunschklinik ohne ausreichende onkologische Kompetenz. Dies führt nicht nur zu Problemen hinsichtlich der Kostenerstattung, sondern häufig auch zu einer deutlich geringeren fachlichen Qualität der onkologischen
Rehabilitation. Welche Kliniken für eine onkologische Rehabilitationsmaßnahme geeignet sind, kann über die DRV des Bundes und die Länder-Rentenversicherungsträger erfragt werden.
Indikationen zur onkologischen Rehabilitation
Damit eine onkologische
Rehabilitation erfolgreich verläuft, müssen folgende Voraussetzungen beim Patienten erfüllt sein:
- Rehabilitationsziel: Mittels der onkologischen Rehabilitation muss ein konkretes Ziel hinsichtlich der Verbesserung von körperlichen oder psychischen Situationen bestehen.
- Rehabilitationsbedürftigkeit: Der betroffene Mensch muss einen Bedarf bezüglich eines Leidens, welches durch eine onkologische Rehabilitation beeinflussbar erscheint, aufweisen.
- Rehabilitationsprognose: Es muss im Vorfeld erkennbar sein, dass durch eine onkologische Rehabilitation die funktionellen oder psychischen Einschränkungen des betroffenen Menschen behandelbar sind. Nicht alle Leiden infolge einer akutmedizinischen Behandlung oder Tumorerkrankung sind dadurch beeinflussbar. Darüber hinaus spielt die Bereitschaft und die Motivation der Betroffenen eine erhebliche Rolle und trägt maßgeblich zum Gelingen oder dem Scheitern der onkologischen Rehabilitation bei.
Folgestörungen einer Tumorerkrankung, die im Rahmen der onkologischen Rehabilitation behandelt werden
Leistungen zur onkologischen
Rehabilitation behandeln niemals direkt die eigentliche onkologische Erkrankung, sondern richten sich nahezu ausschließlich auf die Folgestörungen der Tumorerkrankung als auch der akutmedizinischen Behandlung aus. Im Vordergrund stehen dabei vornehmlich funktionelle Störungen des Körpers aber auch psychische Veränderungen und Leiden, die sich aus einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung und derer zum Teil einschneidenden
Therapie ergeben haben.
Allgemeine funktionelle Einschränkungen, die durch die onkologische Rehabilitation behandelt werden
- Akute Erschöpfungssymptomatik: Im Anschluss an die Behandlung einer onkologischen Erkrankung leiden die Patientinnen und Patienten in der Mehrzahl an dem subjektiven Gefühl der körperlichen Erschöpfung und Leistungsminderung. Dies ist individuell stark unterschiedlich ausgeprägt und ist abhängig von der persönlichen Situation des Betroffenen sowie der ehemaligen Tumorerkrankung und der absolvierten akutmedizinischen Behandlung. Darüber hinaus ist diese Erschöpfungssymptomatik nicht nur durch die körperlichen Einschränkungen bedingt, sondern auch durch psychische Folgestörungen mit beeinflusst.
- Ernährungsstörungen: Infolge der onkologischen Erkrankung und der akutmedizinischen Behandlung kommt es häufig zum Gewichtsverlust und zur Reduktion von Muskelmasse. Dies ist insbesondere bei Tumorerkrankungen besonders ausgeprägt, die das Schluckorgan sowie den Verdauungstrakt betreffen. Darüber hinaus ist dies auch im hohen Maße abhängig von der Intensität der durchgeführten Behandlung.
- Schmerzen: Insbesondere nach chirurgischen Behandlungen kommt es postoperativ zu Schmerzen im Narben- und Wundbereich, die zusätzlich die Funktionalität des Körpers, insbesondere des Körperstamms und der Extremitäten beeinflussen.
- Polyneuropathie: Infolge zahlreicher chemotherapeutischer Medikamente kann es zu Missempfindungen im Bereich der Hände und Füße kommen, die sich für die Betroffenen als Kribbeln oder Taubheitsgefühl darstellen. Diese, durch die Chemotherapie bedingten Nervenstörungen, treten unter der medikamentösen Behandlung oder häufig auch erst danach auf und äußern sich als sehr belastendes Phänomen, welches erst nach Wochen oder Monaten bzw. Jahren nach Ende der Therapie rückläufig ist.
Spezielle funktionelle Störungen, die durch die onkologische Rehabilitation behandelt werden
Spezifische funktionelle Einschränkungen sind in Abhängigkeit von der ehemaligen Tumorerkrankung und der spezifischen akutmedizinischen
Therapie zu sehen. Typische Beispiele hierfür sind:
- Mammakarzinom: Einschränkung der Schulter/Arm- und Halswirbelsäulenbeweglichkeit nach Brust- und Lymphdrüsenoperation sowie eventuelle Nachbestrahlungen; sekundäres Lymphödem nach Entfernung der Achselhöhlenlymphknoten und dadurch bedingte Einschränkung der Beweglichkeit des betroffenen Armes
- Unterleibskrebserkrankungen: Beeinträchtigung der Beweglichkeit der Beine infolge der Operation und postoperativ auftretender Schmerzen; sekundäres Lymphödem der Beine durch Entfernen der Lymphknoten im kleinen Becken und Leistenbereich; Harn- und Stuhlinkontinez infolge der Irritation des Schließmuskels, bedingt durch die Operation oder Strahlentherapie
- Prostatakarzinom: Belastungsharninkontinenz durch die spezifische Operation und oder Bestrahlung sowie sexuelle Dysfunktion in Form von Erektionsstörungen
- Harnblasenkarzinom: Erlernen der Versorgung des Harnblasenersatzes (z.B. Ileum-Konduit) sowie Erlernen des Selbstkatheterismus bei kontinentem Harnblasenersatz (z. B. Mainz-Pouch); Belastungsharninkontinenz und Erlernen eines intensivierten Miktionstrainings bei Neoblase
- Speiseröhren- und Magenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs: Verdauungsstörungen und Störungen der Nahrungszufuhr, bedingt durch Schlauchmagenbildung bzw. Magenresektion (Dumping-Syndrom); Erlernen eines spezifischen und individuellen Ernährungsverhaltens
- Dickdarm- und Enddarmkrebs: Störungen der Stuhlgewohnheiten (Verstopfung, Durchfall) sowie der Stuhlentleerung, imperativer Stuhldrang nach Enddarmoperationen sowie Stuhlinkontinenz durch Irritation des Schließmuskels; Erlernen der Versorgung eines künstlichen Darmausgangs (Stoma)
- Lungenkrebs und Lungenoperationen: Einschränkung der Atemfunktion und Luftnötigkeit, Störungen der Arm- und Brustwandbeweglichkeit nach chirurgischen Eingriffen im Bereich des Brustkorbes und der Lunge
- Hals/Nasen-Ohrentumoren: Störungen des Sprechens und Schluckens durch operativer Behandlung und Strahlenchemotherapie; sekundäres Lymphödem des Mundbodens und des Halses infolge der Lymphdrüsenentfernung oder Bestrahlung; Funktionsstörung der Beweglichkeit des Halses, der Schultern und der Arme
- Blut- und Lymphdrüsenkrebserkrankungen: Allgemeine körperliche Erschöpfungssymptomatik infolge der zum Teil intensivierten Chemotherapie oder Strahlentherapie; Verlust an Körpergewicht und Körpermasse infolge der spezifischen Therapie und langer Immobilisation; Ernährungsstörungen durch verminderte Nahrungszufuhr unter akutmedizinischer Behandlung und Veränderung der Schleimhautverhältnisse im Verdauungstrakt
Spezielle psychische Funktionsstörungen, die durch die onkologische Rehabilitation behandelt werden
- Verarbeitungs- und Anpassungsstörung: Noch nicht verarbeitete Situation und unzureichende Anpassung an die neuen Lebensbedingungen
- Reaktive Depression: Allgemeine Traurigkeit, niedergeschlagene Stimmung, Antriebslosigkeit und bestimmte Ängste, die auf die ehemalige bösartige Erkrankung zurückzuführen sind
- Störung der Selbstwahrnehmung und des Körperbildes: Veränderung des Körperbildes durch die Operation bzw. Strahlentherapie und gestörte Selbstwahrnehmung
- Störung des Selbstbewusstseins und Zutrauen zum eigenen Körper: Vermindertes Selbstbewusstsein durch das Gefühl des eigenen Versagens sowie des Eindrucks des Versagens des eigenen Körpers
letzte Aktualisierung: 14.05.2012
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