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Implantierbare Cardioverter Defibrillatoren - Automatisch - Hintergrund

Durch einen automatischen implantierbaren Cardioverter-Defibrillator (AICD), kurz „Defibrillator“, sollen gefährliche Herzrhythmusstörungen beendet werden. Es handelt sich dabei um Rhythmusstörungen, die in den Herzkammern entstehen: die Kammertachykardie und das Kammerflimmern. Während bei der Kammertachykardie das Herz mit 160-200/min schlägt, liegen beim Kammerflimmern Frequenzen von über 200/min vor. Beide Fälle können zu einer Minderversorgung des Körpers, besonders des Gehirns, führen, da nicht mehr eine ausreichende Menge von Blut vom Herzen ausgeworfen werden kann. Es kommt zum Bewusstseinsverlust und zum Sturz. Wird die Minderversorgung nicht behoben, können bleibende Schäden entstehen.

auch.jpgUm eine Kammertachykardie zu beenden, wird zunächst der Versuch der so genannten „Überstimulation“ unternommen, d.h. vom Defibrillator wird eine bestimmte Anzahl von Schlägen abgegeben, die schneller sind als die Kammertachykardie. Die Überstimulation wird meistens nicht wahrgenommen, oft wird nur eine kurze Schwindelepisode bemerkt. Ist die Überstimulation nicht erfolgreich oder liegt Kammerflimmern vor, erfolgt durch den Defibrillator eine Schockabgabe, welche die Rhythmusstörung in der Regel beendet. Die Schockabgabe wird oft als schmerzhafter Schlag in der Brust beschrieben.

Das Einsetzen des ca. 6,0 x 6,0 x 1,5 cm großen und 80 – 120 g schweren Defibrillators führt ein Herzchirurg oder ein Kardiologe durch. Der Eingriff erfolgt in Vollnarkose. Der Implantationsort ist in der Regel das Unterhautfettgewebe über dem linken Brustmuskel („Defibrillatortasche“). In seltenen Fällen wird der Defibrillator im Bauchraum oder unter dem Muskel eingesetzt. Die Elektroden des Defibrillators – je nach Grunderkrankung zwei bis drei – werden vom selben Eingriffsort aus über eine Vene bis in die rechte Herzkammer vorgeschoben.

Besteht außer der Neigung zu gefährlichen Herzrhythmusstörungen auch noch eine Störung der Schrittmacherzentren oder der Leitungsbahnen des Herzens, kann der Defibrillator auch die Aufgabe eines „normalen“ Herzschrittmachers übernehmen (s. dort).

Noch während der Narkose erfolgt der erste Test des Gerätes, um Lage und Funktion zu überprüfen. Ein weiterer Test wird nach einer Woche vor der Entlassung durchgeführt. Hierbei wird in einer kurzen Narkose künstlich Kammerflimmern ausgelöst und durch das Gerät beendet. Vor der Entlassung erhält der Patient einen „Defibrillator-Ausweis“, der immer mitgeführt werden sollte. Nach der Entlassung sollten Nachkontrollen in einem Abstand von drei Monaten durchgeführt werden. Hierbei wird der Gerätestatus und die Programmierung überprüft. Sind in der Zwischenzeit Rhythmusstörungen aufgetreten, können diese aus dem Speicher des Defibrillators abgerufen werden und dadurch die Therapieabgabe des Geräts überprüft werden und den gegebenen Veränderungen angepasst werden.

Im täglichen Leben gelten die gleichen Einschränkungen wie beim Herzschrittmacher. Das Autofahren ist in den ersten sechs Monaten allerdings nicht erlaubt. Je nach Häufigkeit der Defibrillator-Tätigkeit hält die Batterie für ca. fünf Jahre. Danach ist ein so genannter „Aggregatwechsel“ nötig, bei dem das Gerät aus der Tasche entfernt und ein neues Gehäuse angeschlossen wird.

letzte Aktualisierung: 04.02.2010
Autor - K. Sattler 
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