
Viele Frauen geben sich selbst die Schuld an der Fehlgeburt und quälen sich mit Vorwürfen. Dabei lässt sich in den meisten Fällen die genaue Ursache für die Fehlgeburt nicht ermitteln. Dann kann eine psychologische Betreuung sinnvoll sein. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass beide Elternteile unter dem Verlust leiden, ihn oft nur sehr unterschiedlich verarbeiten. Zusammen mit den Schuldgefühlen entsteht daraus ein Spannungspotential, dass der Beziehung schaden und eine weitere erfolgreiche Schwangerschaft komplizieren kann.
Auf jeden Fall sollten sich die Eltern nach einer Fehlgeburt auf ihre Trauer einlassen und versuchen, gemeinsam damit umzugehen. Auch der Besuch bei einer Selbsthilfegruppe (z.B. Initiative Regenbogen) und die Begegnung mit ebenfalls betroffenen Eltern kann hilfreich sein.
Lange Zeit spielte die Unterscheidung zwischen "Fehlgeburt" auf der einen und "Totgeburt" auf der anderen Seite eine Rolle, wenn Eltern ihr totes Kind beerdigen wollten. In vielen Orten war die Beerdigung von "Fehlgeburten" nicht möglich, die von Totgeburten aber schon. Mittlerweile hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass auch Eltern, die ihr Kind durch eine Fehlgeburt verloren haben, einen Ort zum Trauern benötigen. Diese Kinder können in den meisten Bundesländern auf Wunsch der Eltern bestattet werden, auch wenn es keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien gibt. Der zuständige Ansprechpartner lässt sich im örtlichen Friedhofsamt finden.
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