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Hysterektomie - Hintergrund

Hysterektomie (Gebärmutterentfernung)


Bei einer Hysterektomie – auch Uterusexstirpation oder Gebärmutterentfernung genannt – handelt es sich um die operative Entfernung der Gebärmutter, die unwiderruflich zur Unfruchtbarkeit führt. Wird bei der Hysterektomie die komplette Gebärmutter entfernt, spricht man von einer totalen Uterusexstirpation. Bleibt der Gebärmutterhals bei der Hysterektomie erhalten, spricht man von einer subtotalen suprazervikalen Uterusexstirpation. Gutartige Erkrankungen wie Myome und Senkungszustände stellen dabei mit einem Anteil von 85 Prozent die häufigste Indikation für eine Hysterektomie dar.

Definition: Hysterektomie


Als Hysterektomie (aus dem Altgriechischen hystéra „Gebärmutter“ sowie ektomē „Ausschneiden“) bezeichnet man die operative Entfernung der Gebärmutter. Gleichbedeutend wird für eine Hysterektomie die Bezeichnung Uterusexstirpation oder Gebärmutterentfernung verwendet. Es wird bei der Hysterektomie die vollständige totale Entfernung der Gebärmutter von der subtotalen suprazervikalen Uterusexstirpation abgegrenzt, bei welcher der Gebärmutterhals, die Cervix uteri, erhalten bleibt.

Geschichte der Hysterektomie


Erste Versuche, eine Hysterektomie durchzuführen, ließen sich bis ins 1. Jahrhundert zu Zeiten des Soranos von Ephesus zurückverfolgen, damals zur Behandlung eines Uterusvorfalles. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Hysterektomie zuweilen auch zur Therapie der Hysterie angewandt. Man nahm an, die Hysterie sei eine typisch weibliche Eigenschaft und hänge mit der Gebärmutter zusammen. Dies war eine Vorstellung, die sich bis in die Antike zurückverfolgen lässt.

Indikationen für eine Hysterektomie


Die häufigste Indikation (85 Prozent) für eine Hysterektomie stellen gutartige Erkrankungen dar, wie Myome und funktionelle Blutungsstörungen sowie Senkungszustände. Insgesamt sind in 38,7 Prozent der Uterus myomatosus (Myome der Gebärmutter), in 17,1 Prozent eine Endometriose und in 14,5 Prozent ein Gebärmuttervorfall der Grund für eine Hysterektomie. Nur in 9,4 Prozent der Fälle erfolgt eine Hysterektomie wegen einer bösartigen Erkrankung des Gebärmutterhalses, des Gebärmutterkörpers oder der Eierstöcke. In seltenen Fällen kann eine Hysterektomie nach einer Geburt oder einem Kaiserschnitt wegen unstillbarer Blutungen oder eingewachsenem Mutterkuchen erforderlich sein.
letzte Aktualisierung: 22.05.2012

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