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Gehörlosigkeit (Taubheit) - Behandlung / Therapie

Behandlung der Gehörlosigkeit bzw. Taubheit


Ohne eine entsprechende Therapie wird sich eine Taubheit (Gehörlosigkeit) nicht bessern. Bei der Behandlung der Gehörlosigkeit bzw. Taubheit unterscheidet man zwischen konservativen und operativen Maßnahmen. Das Ziel einer Therapie der Taubheit besteht grundsätzlich darin, die Fähigkeiten der Patienten im Alltag zu verbessern.

Kausale Therapie und Operation bei Gehörlosigkeit bzw. Taubheit


Bei der akuten Ertaubung besteht die Möglichkeit einer kausalen Therapie, wie bei schweren Infektionen. Hierbei erfolgen zunächst die konservative Behandlungen mit Antibiotika, sowie Infusionen z.B. mit Kortison intravenös, sowie durchblutungsfördernden Maßnahmen. Wirken diese Mittel nicht, so besteht auch die Möglichkeit zur Operation. Hierbei wird wahlweise in lokaler Betäubung oder Vollnarkose das Mittelohr eröffnet und die darin vorhanden anatomischen Strukturen auf ihre Funktion überprüft.

Hörgeräte bei Gehörlosigkeit bzw. Taubheit


Verbessert sich das Hören nicht, so kommen Hörgeräte zum Einsatz. Dabei können die Hörgeräte im Gehörgang, also weitestgehend nicht sichtbar, oder hinter dem Ohr getragen werden. Sie haben die Funktion, die ankommenden Töne und Geräusche zu verstärken. Die betroffenen Menschen können durch Einstellung des Verstärkers das Hören so individuell den einzelnen Situationen anpassen. In seltenen Fällen gelangen speziell angepasste Hörgeräte wie z. B. CROS-Hörgeräte zum Einsatz, wenn noch ein Rest-Hörvermögen vorhanden ist oder die Taubheit nur auf einem Ohr vorliegt. Diese CROS-Hörgeräte (CROS steht für: Contralateral Routing Of Sound) sind in der Lage, die Aufnahme des Schalls der ertaubten Seite über eine Leitung des Schalls zur gesunden Seite durchzuführen und somit eine Imitation von Richtungshören vorzunehmen.

Cochlea Implant bei Gehörlosigkeit bzw. Taubheit


Profitieren die Betroffenen nicht von diesen Formen der Hörgeräte so sollte, falls die anatomischen Strukturen intakt sind, so frühzeitig wie möglich eine Implantation in die Hörschnecke, ein so genanntes Cochlea Implant eingesetzt werden. Bei einer hochgradigen beiderseitigen Schwerhörigkeit oder einer vollständigen Taubheit kann durch das Cochlea Implantat, sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen, die Hörfunktion ersetzt werden. Das Cochlea Implantat besteht dabei aus einem inneren zu implantierenden Teil mit einer Elektrode, welche in die Hörschnecke eingeführt wird und einem äußeren Teil, dem Sprachprozessor. Die Energieversorgung des Implantats gelingt über die elektromechanische Induktion durch die Kopfhaut, d. h. das innere Implantat benötigt keine regelmäßigen Batteriewechsel. Das Prinzip besteht darin, dass Schallwellen über ein Mikrofon aufgenommen und im Sprachprozessor in elektrische Impulse gewandelt werden. Diese werden über die Elektroden in der Hörschnecke direkt an den Hörnerven weitergeleitet, welcher nun die Signale an das Gehirn übermittelt. Dabei sollten folgende Voraussetzungen für ein Cochlea Implant erfüllt sein:
  • prä-, peri- und postnatal ein- oder beidseitig ertaubte Kinder mit bestehender Leitfähigkeit des Hörnerven
  • ein- oder beidseitig ertaubte bzw. hochgradig schwerhörige Jugendliche und Erwachsene
  • möglichst positives Ergebnis im Promontorialtest
  • Ausreichende anatomische Voraussetzungen (Hörschnecke bzw. Schneckenwindung muss vorhanden sein)
  • Keine schwerwiegenden Grunderkrankungen oder rezidivierende Entzündungen
  • Nachgewiesene Lernfähigkeit und Lernwilligkeit bei Erwachsenen
  • Gewährleistung einer entsprechenden Rehabilitation
  • Intaktes und motiviertes soziales Umfeld

Hirnstamm-Implantat bei Gehörlosigkeit bzw. Taubheit


Liegen Schäden an den Hörnerven vor, besteht die Möglichkeit eines Hirnstamm-Implantats. Hierbei werden die Hörnervenkerne im Gehirn direkt über Elektroden gereizt. Die Implantation erfolgt als neurochirurgischer Eingriff. Eine intensive Rehabilitation in Spezialzentren ist ebenfalls erforderlich.

Andere Kommunikationswege bei Gehörlosigkeit bzw. Taubheit


Ist eine Therapie weder durch Hörgeräte noch durch operative Maßnahmen möglich, müssen die beiderseits betroffenen Patienten lernen, mit der Diagnose Taubheit (Gehörlosigkeit) zu leben. Hierbei werden andere Kommunikationswege wie zum Beispiel das Lippenablesen oder die Gebärdensprache erlernt.
letzte Aktualisierung: 17.06.2013

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